Das sogenannte Habecksche Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Verhandlungsgruppe hat sich im Verlauf der gegenwärtigen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Damit endet ein Gesetzgebungsverfahren, das in den vergangenen Monaten für große Verunsicherung gesorgt und notwendige Investitionen eher gebremst als gefördert hat. Das bisherige Heizungsgesetz wird durch ein neues, grundlegend überarbeitetes Regelwerk ersetzt. Ein zentraler Punkt dabei ist die Streichung der bisherigen 65-Prozent-Regelung.
Künftig erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer beim Austausch ihrer Heizungsanlage wieder deutlich mehr Entscheidungsfreiheit. Sie können wieder selbst bestimmen, welche Heizungsoption für ihr Gebäude sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die starre Vorgabe einer bestimmten Technologie gehört damit der Vergangenheit an.
Dabei bleibt klar: Die Klimaschutzziele für den Gebäudesektor gelten weiterhin. Der notwendige Wandel hin zu klimafreundlichen Heizsystemen wird auch künftig unterstützt. Allerdings ändern wir den Weg dorthin. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und deutlich praxistauglicher ausgestaltet. Statt komplizierter Detailvorgaben setzen wir auf realistische Lösungen, die den unterschiedlichen baulichen, regionalen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gerecht werden.
Mit dieser Neuausrichtung beenden wir einen Konflikt um ein Gesetz, das von vielen Menschen als übergriffig und zu komplex empfunden wurde. In der praktischen Umsetzung haben sich zahlreiche Regelungen als wenig praktikabel erwiesen. Unser Anspruch ist es, das Regelwerk einfacher, verständlicher und besser zu machen.
Ergänzend führen wir eine moderate Grüngasquote ein, die ein zusätzliches Instrument zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich darstellt. Sie eröffnet neue Handlungsspielräume, insbesondere dort, wo ein vollständiger Technologiewechsel kurzfristig nicht möglich oder sinnvoll ist.
Gleichzeitig stärken wir den Ausbau der Fernwärme, verbessern den Verbraucherschutz und vereinfachen die kommunale Wärmeplanung – insbesondere für kleine Kommunen. Gerade im ländlichen Raum ist es entscheidend, dass Vorgaben umsetzbar bleiben und nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz schlagen wir einen sachlichen und verantwortungsvollen Kurs ein. Klimaschutz, wirtschaftliche Vernunft und individuelle Entscheidungsfreiheit werden wieder in Einklang gebracht. Das schafft Vertrauen, fördert Investitionen und sorgt für mehr Akzeptanz im Gebäudebereich.