In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Damit gehen wir einen ersten wichtigen Schritt, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und weitere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber zu begrenzen.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Steigende Ausgaben, demografische Veränderungen und strukturelle Probleme führen dazu, dass die Beitragssätze immer weiter unter Druck geraten. Unser Ziel ist klar: Die Beiträge müssen stabil bleiben, ohne die Qualität der medizinischen Versorgung aus dem Blick zu verlieren.
Mit dem Gesetz setzen wir zentrale Empfehlungen der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ um. Im Mittelpunkt steht eine Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Beitragsmittel müssen effizient, zielgerichtet und dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich zu einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten beitragen. Vergütungsanstiege werden künftig stärker an der tatsächlichen Kostenentwicklung beziehungsweise an der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen ausgerichtet. Zugleich werden kostenintensive Sonderregelungen und nicht ausreichend belegte Leistungen überprüft.
Wichtig ist: Im parlamentarischen Verfahren konnten gegenüber dem ursprünglichen Entwurf Verbesserungen erreicht werden. So wird der Bund für die Gesundheitsversorgung von Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung mehr Mittel an die Krankenkassen zahlen als zunächst vorgesehen. Für das Jahr 2027 ist nun eine Milliarde Euro vorgesehen; in den Folgejahren steigt dieser Betrag weiter an. Auch die Kürzung des Bundeszuschusses an die GKV fällt geringer aus als ursprünglich geplant. Zudem wurde beim Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner nachgebessert: Er wird nicht erhoben, wenn Kinder unter zwölf Jahren betreut werden.
In den vergangenen Tagen und Wochen haben mich sehr viele Zuschriften aus meinem Wahlkreis erreicht. Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -herapeuten, Angehörige der Gesundheitsberufe, Patientinnen und Patienten sowie viele Bürgerinnen und Bürger haben ihre Sorgen sehr deutlich formuliert. Dabei ging es insbesondere um die haus- und fachärztliche Versorgung, um Wartezeiten, die Situation der Psychotherapie, die Belastung von Praxen und die Frage, wie finanzielle Stabilität und gute Versorgung zusammengebracht werden können.
Diese Rückmeldungen nehme ich sehr ernst. Gerade deshalb war es mir wichtig, die Anliegen aus dem Wahlkreis nicht nur schriftlich aufzunehmen, sondern auch direkt in die politische Beratung einzubringen. Ich habe daher einen Austausch mit engagierten psychotherapeutischen Vertreterinnen und Vertretern aus meinem Wahlkreis und dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge, organisiert. In diesem Gespräch konnten die Sorgen, Kritikpunkte und praktischen Erfahrungen aus der Versorgung unmittelbar an das Ministerium herangetragen werden.
Für mich ist klar: Eine Stabilisierung der GKV-Finanzen ist notwendig. Sie darf aber nicht losgelöst von der Versorgungsrealität vor Ort betrachtet werden. Praxen, Therapeutinnen und Therapeuten, Pflegekräfte und weitere Gesundheitsberufe leisten täglich unverzichtbare Arbeit. Ihre Hinweise aus der Praxis müssen auch bei den weiteren Reformschritten eine wichtige Rolle spielen.
Das jetzt beschlossene Gesetz ist deshalb kein Schlusspunkt, sondern ein erster großer Schritt. Die gesetzliche Krankenversicherung braucht weitere strukturelle Reformen, damit sie langfristig leistungsfähig, bezahlbar und verlässlich bleibt. Dafür werde ich mich auch weiterhin einsetzen – mit Blick auf stabile Beiträge, eine gute Versorgung und die berechtigten Anliegen der Menschen in meinem Wahlkreis.