In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und schaffen die Grundlage dafür, dass Verkehrsprojekte in Deutschland künftig schneller geplant, genehmigt und umgesetzt werden können.
Deutschland muss schneller, verlässlicher und effizienter planen, genehmigen und bauen – für die Bürgerinnen und Bürger, für unsere Wirtschaft und nicht zuletzt für die öffentliche Sicherheit. Denn der Zustand unserer Verkehrsinfrastruktur zeigt an vielen Stellen, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Die Sperrung der Friedrich-Ebert-Brücke in Bonn, der Rahmedetalbrücke bei Lüdenscheid oder der Berliner Ringbahnbrücke sind nur einige Beispiele. Auch die notwendigen Generalsanierungen im Schienennetz machen deutlich: Wir müssen zügig sanieren und modernisieren.
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz modernisieren wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen, Schienen und Wasserstraßen grundlegend. Sanierungs-, Neu- und Ausbaumaßnahmen sollen künftig schneller umgesetzt werden können. Ein zentraler Punkt ist dabei, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturprojekte künftig im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Das bedeutet: Wenn ein Projekt etwa für die Wettbewerbsfähigkeit, die Versorgungssicherheit oder die öffentliche Sicherheit besonders wichtig ist, dann muss sich diese Bedeutung auch in den Abwägungsentscheidungen der Planungs- und Genehmigungsbehörden widerspiegeln.
Wichtig ist dabei: Umwelt- und Naturschutzrechte werden dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Es geht vielmehr darum, eine neue Balance zu schaffen. Klimaschutz, Arten- und Gebietsschutz sowie eine leistungsfähige Infrastruktur sind keine Gegensätze. Sie müssen gemeinsam gedacht werden. Gleichzeitig schaffen wir dort Erleichterungen, wo Verfahren bisher durch Doppelprüfungen, unklare Zuständigkeiten oder langwierige Abläufe unnötig verzögert wurden.
Künftig sollen unter anderem Verfahrensdopplungen entfallen. Planfeststellungsverfahren werden digital durchgeführt. Auch moderne Instrumente wie Building Information Modeling und KI-gestützte Einwendungsbearbeitung können dazu beitragen, Prozesse deutlich zu beschleunigen. Klare Fristen sorgen zudem dafür, dass Entscheidungen nicht immer weiter aufgeschoben werden und wichtige Projekte nicht zum Stillstand kommen.
Auch im Umweltrecht werden Verfahren praxisnäher ausgestaltet. So sollen Naturkompensationen und Ersatzgeld gleichgestellt werden. Dadurch können Konflikte zwischen Verkehrsinfrastrukturvorhaben und Umweltbelangen einfacher und schneller gelöst werden, ohne die Schutzstandards abzusenken.
Zu diesem wichtigen Gesetz habe ich in dieser Woche auch im Plenum des Deutschen Bundestages gesprochen. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht: Unsere Verkehrsinfrastruktur ist essenziell für wirtschaftliche Stärke, Mobilität und Sicherheit. Wir brauchen Brücken, Straßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Häfen und Flughäfen, die funktionieren. Wenn zentrale Verkehrsadern ausfallen, entstehen nicht nur Staus und Umwege, sondern auch erhebliche volkswirtschaftliche Schäden.
Unser Ziel ist klar: Die bereitgestellten Infrastrukturmilliarden müssen schnell und wirksam verbaut werden. Investitionen dürfen nicht in Verfahren stecken bleiben, sondern müssen vor Ort ankommen. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist dafür ein wichtiger Baustein. Es schafft mehr Tempo, mehr Verlässlichkeit und mehr Planungssicherheit beim Ausbau und Erhalt unserer Verkehrsinfrastruktur.
Den Ausschnitt meiner Rede finden Sie hier: https://dbtg.tv/cvid/7655144rr