Mehr Verlässlichkeit, mehr Chancen, mehr Verantwortung

Die Diskussion um die Weiterentwicklung unserer Grundsicherung zeigt deutlich, dass das bisherige Bürgergeld in zentralen Punkten nicht funktioniert hat. Es hat vielen Menschen Unterstützung gegeben, war aber zugleich zu bürokratisch, zu unverbindlich und hat an wichtigen Stellen falsche Anreize gesetzt. Als Union haben wir früh darauf hingewiesen, dass ein Sozialstaat nur dann Vertrauen schafft, wenn staatliche Hilfe und persönliche Mitwirkung klar zusammengehören. Genau hier lag ein grundlegender Konstruktionsfehler des Bürgergeldes: zu wenig verbindliche Perspektiven, zu viele komplizierte Abläufe und zu geringe Wirkung bei fehlender Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Die Erfahrungen in den Jobcentern haben diese Kritik bestätigt.

 

Die neue Grundsicherung setzt nun an diesen Schwächen an. Ziel ist es, Menschen schneller und nachhaltiger in Arbeit zu integrieren, indem Förderung und Verantwortung klar miteinander verbunden werden. Wer Unterstützung beantragt, soll künftig von Anfang an Orientierung erhalten – durch verbindliche Absprachen, durch individuelle Begleitung und durch ein System, das klar benennt, welche Schritte notwendig sind. Der Kooperationsplan wird dafür zum zentralen Instrument: Er schafft Verlässlichkeit für beide Seiten und ersetzt die unverbindlichen Strukturen, die das Bürgergeld geprägt haben.

 

Gleichzeitig braucht ein funktionierender Sozialstaat klare Regeln für den Fall, dass Mitwirkung verweigert wird. Die Reform schafft hier mehr Konsequenz und Transparenz. Beim ersten Pflichtverstoß kann eine Kürzung von 30 Prozent erfolgen, bei mehrfachen Terminversäumnissen oder der grundlosen Ablehnung einer zumutbaren Arbeitsaufnahme können Leistungen vollständig entfallen. Damit wird ein wesentlicher Kritikpunkt von uns aufgegriffen: Unterstützung darf nicht einseitig werden, sie verlangt auch Bereitschaft, die eigenen Möglichkeiten zu nutzen.

 

Gleichzeitig bleibt der Schutz derjenigen erhalten, die besonderen Bedarf haben. Härtefallregelungen, der Schutz von Kindern in der Bedarfsgemeinschaft und die Möglichkeit, die Kosten der Unterkunft direkt an Vermieter auszuzahlen, sorgen dafür, dass Konsequenz nicht in unverschuldete Not führt. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass deutliche Leistungskürzungen zulässig sind, wenn sie verhältnismäßig ausgestaltet sind. Genau daran orientiert sich die Reform.

 

Am Ende geht es darum, die Glaubwürdigkeit unseres Sozialstaats zu sichern. Er muss schützen, wo Hilfe notwendig ist, aber ebenso aktivieren und motivieren, wo Chancen bestehen. Die neue Grundsicherung bringt die notwendige Balance zurück und stellt die Weichen für ein modernes, gerechtes und funktionierendes System. Ich freue mich darauf, diesen Reformprozess im Parlament weiter zu begleiten und für ein Sozialsystem einzutreten, das fair, wirksam und zukunftsfähig ist.