Björn Simon

Rede zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Im Verlauf der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages habe ich in meiner Funktion als verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Rede im Plenum gehalten. Anlass war die erste Lesung des wegweisenden Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG).

 

Ich habe in meiner Rede verdeutlicht, dass wir es uns nicht leisten können, dass Brücken jahrelang auf die Sanierung warten und die Bürgerinnen und Bürger über Jahre hinweg auf Ausweichstrecken im Stau stehen, dass sich der Ausbau und die Sanierung von Bahnstrecken über Jahrzehnte hinzieht, dass wir die Modernisierung der Wasserstraßen kaum vorantreiben und dass mehrfache Abstimmungen, fehlende Zuständigkeiten oder rechtliche Doppelprüfungen Planungs- und Ausbauprozesse unnötig in die Länge ziehen. Jede Bürgerin und jeder Bürger in unserem Land kennt mindestens eine Infrastrukturmaßnahme, die sich seit Jahren, wenn nicht sogar seit Jahrzehnten in der Planung befindet und einfach nicht realisiert wird, weil irgendein bürokratisches Hemmnis den Weg versperrt. 

 

Ich habe in meiner Rede daher verdeutlicht, dass wir mit dem nun in der ersten Lesung beratenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz dafür sorgen wollen, dass in Deutschland schneller, verlässlicher und effizienter geplant, genehmigt und gebaut wird. Für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft und für die öffentliche Sicherheit. Wir werden die nun begonnene parlamentarische Beratung des Gesetzes dementsprechend eng begleiten, insbesondere im federführend zuständigen Verkehrsausausschuss.

 

Einen Mitschnitt meiner Rede finden Sie hier: 

 

https://dbtg.tv/cvid/7649161

 

 

 

 

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