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Anberatung des Bundeshaushalt 2019

In dieser sogenannten Haushaltswoche des Deutschen Bundestages hat sich das Parlament ausschließlich mit der ersten Beratung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2019 beschäftigt. Der Regierungsentwurf basiert auf der Steuerschätzung aus dem Mai dieses Jahres. Er enthält eine globale investive Mehrausgabe in Höhe von 7 Milliarden Euro und für die nächste Steuerschätzung Ende Oktober zeichnen sich bereits weitere Mehreinnahmen ab. Wie diese finanziellen Handlungsspielräume genutzt werden, entscheiden ausschließlich die Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch ich persönlich lassen uns bei dieser Frage davon leiten, was unser Land voranbringt. So treten wir beispielsweise dafür ein, dass unsere Soldaten besser ausgerüstet werden und die Bundeswehr auch Aufträge für mehrjährige Großvorhaben erteilen kann. Zudem wollen wir weiter kräftig in Zukunftsthemen wie die digitale Infrastruktur, künstliche Intelligenz und die innere Sicherheit investieren.

Für mich als Verkehrs- und Umweltpolitiker liegt mein Augenmerk in der Haushaltsdebatte natürlich insbesondere auf den beiden Ressorts Verkehr und digitale Infrastruktur sowie Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht die Bundesregierung gegenüber 2018 einen Anstieg der Ausgaben um 4,1 Prozent auf 29 Milliarden Euro vor, etwas mehr als die Hälfte dieses Anstiegs entfällt auf investive Ausgaben. Die Verkehrsinvestitionen würden damit auch mittelfristig von 14,1 Milliarden Euro im Jahr 2018 auf über 15 Milliarden Euro in 2022 steigen. Zur Stärkung des Schienengüterverkehrs sollen Bahn-Unternehmen von Trassenpreisen in Höhe von 350 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

Für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit soll der Ausgaberahmen gegenüber dem Soll von 2018 um 288 Millionen Euro auf insgesamt 2,267 Milliarden Euro wachsen. Davon würden 457 Millionen Euro für den Schwerpunkt der internationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung stehen. Damit könnten Maßnahmen in erheblichem Umfang zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern finanziert werden.

Nach der Schlussdebatte zur 1. Lesung wurde der Regierungsentwurf für die weiteren ausführlichen Beratungen in den Haushaltsausschuss des Bundestages überwiesen. Die abschließende 2. und 3. Lesung sowie die finale Abstimmung des Bundeshaushaltes sind für Ende November dieses Jahres angesetzt.