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Anhörung zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Am Mittwoch fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine öffentliche Anhörung zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) statt. Mit dem Gesetzentwurf sollen das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geändert werden, um die Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft umzusetzen. Zudem sollen mit dem Entwurf Verordnungsermächtigungen erlassen werden, um die Einwegkunststoff-Richtlinie umzusetzen.

Im Hinblick auf die wichtigsten Änderungen soll beispielsweise eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche eingeführt werden, die dafür sorgt, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen. Eine weitere wesentliche geplante Änderung ist die stärkere Vermeidung und Verwertung von Abfällen. So sollen beispielsweise Recycling-Quoten erhöht und fortgeschrieben, die Pflicht zur Getrenntsammlung gestärkt und die im Kreislaufwirtschaftsgesetz normierte Produktverantwortung erweitert werden.

Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kreislauf- und Abfallwirtschaft habe ich die geladenen Sachverständigen im Namen der Unionsfraktion angehört. Schnell bestätigte sich meine Vermutung, dass die geplante Novelle auch in Forschung und Wirtschaft durchaus kritisch gesehen wird und einige Nachbesserungen gerade in Detailfragen erforderlich sind.

So kritisierte der Handelsverband Deutschland (HDE), dass die Novelle Regelungen enthalte, die den Handel „deutlich beeinträchtigen und weit über die Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie hinausgehen“. Insbesondere die neu eingeführten Obhutspflichten und die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung aus der Einwegkunststoffrichtlinie werden abgelehnt, da sie „alleine die Wirtschaft betreffen, die ohnehin wegen der Corona-Pandemie geschwächt ist“, so der Sachverständige Benjamin Peter.

Peter Kurth vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) bedauerte, dass die Verordnungsermächtigung für eine Rezyklat-Initiative aus der Novelle herausgefallen sei. Eine wichtige Chance bleibe ungenutzt, sagte er. „Wir sehen in diesen Tagen bei dramatisch niedrigen Ölpreisen, dass Rezyklate aus dem Kunststoffbereich keine Chance haben gegen günstige Primärmaterialien“, sagte Kurth. Immer noch würden Produzenten „in keiner Weise in Mitverantwortung genommen“, den Kreislauf zu schließen. Er plädierte dafür, schnellstmöglich ein Recyclinglabel für Beschaffer zu entwickeln. Nur mithilfe eines rechtssicheren, leicht verständlichen Labels könnten öffentliche und private Einkäufer nachhaltige Beschaffung praktizieren.

Das Hauptthema derzeit sei coronabedingt die Situation der Wirtschaft, sodass der DIHK für ein Belastungsmoratorium plädiere, berichtete Dr. Hermann Hüwels vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Obhutspflicht für Erzeugnisse nannte er „abfallwirtschaftlich fragwürdig“. Sie werde genau wie die Transparenzpflicht aufgrund des „unverhältnismäßigen Mehraufwands“ abgelehnt. Um mehr Recycling und Produktverantwortung zu erreichen, müssten freiwillige und marktwirtschaftliche Instrumente ermöglicht werden, insbesondere auch beim Einsatz von Rezyklaten, sagte der Sachverständige. Wettbewerbsnachteile oder Innovationshemmnisse wegen ordnungsrechtlichen Vorgaben dürften nicht das Ergebnis der Novelle sein.

Mit ihren Einschätzungen haben die genannten Sachverständigen meine Bedenken bezüglich des uns vorliegenden Novelle des KrWG bestätigt. Daher werde ich mich im parlamentarischen Verfahren für einige Änderungen einsetzten. Wer sich selbst ein Bild von der Anhörung und der Meinung der Sachverständigen machen will, kann die Anhörung in der Mediathek des Deutschen Bundestages unter folgendem Link noch einmal ansehen - dbtg.tv/cvid/7453408