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Anhörung zur Weiternutzung des Flughafens Berlin-Tegel

Im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages fand im Verlauf der Sitzungswoche eine Öffentliche Anhörung zur Frage der Weiternutzung des Berliner Flughafens Tegel statt. Nach der Eröffnung des neuen Flughafens BER im kommenden Jahr 2020 ist bisher beabsichtigt, den Flughafen Tegel zu schließen. Die FDP-Fraktion hatte in einem Antrag aber für die Offenhaltung und den parallelen Betrieb der beiden Flughäfen geworben.

Die Öffentliche Anhörung ist ein Instrument, mit dem die Mitglieder eines Ausschusses unabhängige Sachverständige zu vorliegenden Gesetzentwürfen oder Anträgen einladen und anhören können. So können sich die Parlamentarier durch die Auskünfte der anwesenden Experten ein umfassendes und neutrales Bild eines Sachverhaltes machen. Auch im Fall der Öffentlichen Anhörung zur Weiternutzung des Flughafens Tegel wurden insgesamt neun Sachverständige geladen, die den Mitgliedern des Verkehrsausschusses Rede und Antwort zu den Vor- und Nachteilen eines solchen Weiterbetriebes standen.

Nach der rund zwei Stunden andauernden Anhörung und vielen Fragen, die auch ich als Berichterstatter für Luftverkehrspolitik einigen der Sachverständigen gestellt habe, sehe ich eine parallele Weiternutzung des Flughafens Tegel nach der Eröffnung der BER nach wie vor kritisch. Zunächst gibt es eine klare Rechtslage, die eine Schließung des gegenwärtig genutzten Flughafens nach Inbetriebnahme des neuen BER vorsieht. Darauf hatten sich die drei Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH – der Bund, das Land Berlin und das Land Brandenburg – zu Beginn der Planungen des neuen Hauptstadtflughafens im Jahr 1996 verständigt. Dieser sogenannte „Konsensbeschluss“ kann nur zurückgenommen und geändert werden, wenn alle drei Gesellschafter dies ausdrücklich wünschen. Das ist aber bis heute nicht der Fall.

Dass keiner der drei Beteiligten einen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel wünscht ist gut nachvollziehbar. Alleine die damit einhergehenden Kosten für die Instandhaltung und nötigen Investitionen in den in die Jahre gekommenen Flughafen sowie für weitere Lärmschutzmaßnahmen würden sich auf weit über eine Milliarde Euro belaufen. Zudem besteht rechtlich die Gefahr, dass am Ende ein neues Genehmigungsverfahren zur Offenhaltung vor Gericht keinen Bestand haben könnte. Und da ein unmittelbarer Handlungszwang im Hinblick auf mögliche Kapazitätsprobleme am BER nicht besteht, sollte meiner Ansicht nach von einem Weiterbetrieb in Tegel abgesehen werden. Auch meine Unionskolleginnen und -kollegen im Verkehrsausschuss teilen diese Sichtweise.