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Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet

Am Mittwoch haben wir im Verlauf der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags in namentlicher Abstimmung das Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz schaffen wir Ordnung auf dem Arbeitsmarkt in der Fleischindustrie. Wir stärken unternehmerische Verantwortung, Arbeitnehmerrechte, Sozialpartnerschaft sowie staatliche Kontrollaufgaben. Wir verbieten zukünftig Werkverträge und Zeitarbeit beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend. Bei der Fleischverarbeitung haben wir erreicht, dass zur Abdeckung saisonaler Produktionsspitzen Zeitarbeit tarifvertraglich in begrenztem Umfang möglich bleibt und zwar bei gleicher Bezahlung wie im Bereich der Stammbelegschaft und bei vollumfänglicher Geltung der Arbeitsschutzvorschriften. Gerade die mittelständischen Betriebe der Fleischverarbeitung brauchen diese Flexibilität.

Besonders wichtig war uns dabei, das Fleischerhandwerk nicht mit der Fließbandarbeit in den Fleischfabriken und den dortigen Missständen gleichzusetzen. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Handwerk weitgehend vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen wird. Dies erreichen wir dadurch, dass wir bei Metzgerbetrieben mit mehreren Verkaufsfilialen das Verkaufspersonal und Auszubildende beim Schwellenwert von 49 Mitarbeitern herausnehmen. Eine fälschungssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit und deutlich verstärkte Kontrollen auch bei Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte werden dafür sorgen, dass die neuen Vorgaben konsequent durchgesetzt werden.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsschutzkontrollgesetz finden Sie hier auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgendem Link – https://bit.ly/2KsdyFA