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Bundestag setzt Wahlrechtsreform um

Im Verlauf der Sitzungswoche haben wir uns erneut mit dem Thema des Bundestagswahlrechts beschäftigt und einen Gesetzesentwurf für eine Wahlrechtsreform verabschiedet. Das ist ein wichtiger Schritt, um ein unkontrolliertes Anwachsen des Parlamentes zu verhindern.

Für die Bundestagswahl im kommenden Jahr soll es zunächst bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleiben. Neu ist aber eine Regelung bezüglich der Überhangmandate, die einem Bundesland entstehen, wenn eine Partei dort mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese Überhangmandate sollen bereits ab dem kommenden Jahr mit Listenplätzen der entsprechenden Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden. Zur Bundestagswahl 2025 werden die Wahlkreise dann auf 280 reduziert. Sie werden jedoch geografisch nicht zu groß abgesteckt, so dass die Bürgernähe und die lokale Repräsentanz durch Abgeordnete in den Wahlkreisen erhalten bleiben. Mit den geschilderten Änderungen erreichen wir, die Größe des Deutschen Bundestages dauerhaft zu reduzieren.

Durch ein weiteres Gesetz wird zudem ermöglicht, dass das Bundesinnenministerium eine Rechtsverordnung erlassen kann, um – wenn es nicht anders geht – Kandidatenaufstellungen auch außerhalb von Präsenzveranstaltungen zuzulassen. Diese Möglichkeit wir bis Ende des Jahres 2021 befristet sein. Darüber hinaus sieht das Gesetz Änderungen im Parteienrecht vor. So werden aufgrund der Corona-Pandemie beispielsweise verlängerte Amtszeiten von Vorständen und Vertretern, digitale Versammlungsformate, Briefwahlen und räumlich und zeitlich getrennte Urnenwahlen ermöglicht. Auch diese Regelungen sind ebenfalls bis Ende 2021 befristet.