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Aktuelles

Die Woche im Parlament

Der Krieg in der Ukraine hat uns auch in der Sitzungswoche weiter beschäftigt. Für uns bleibt klar, die Ukraine muss den Krieg gewinnen – dies liegt im deutschen und europäischen Sicherheitsinteresse. Dafür braucht es die notwendige Ausstattung mit Material, vor allem auch Kampf-, Schützen- und Transportpanzer. Je zügiger die Ukraine militärische Erfolge erzielt, desto besser wird ihre Verhandlungsposition und desto schneller endet der Krieg. Die Bundesregierung hingegen zögert und zaudert in der Unterstützung für die Ukraine. Das kostet ukrainischen Soldaten das Leben und verlängert den Krieg. Unsere Partner in Mittel- und Osteuropa sowie unsere NATO-Verbündeten erwarten mehr Engagement. Wir haben die Bundesregierung daher erneut aufgefordert, endlich das verfügbare Material aus Beständen der Industrie und der Bundeswehr zu liefern.

Im Verlauf der Sitzungswoche habe ich in der Sitzung des Verkehrsausschusses dem Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums in meiner Funktion als Berichterstatter der Unionsfraktion für das Thema Luftfahrt kritische Fragen zum Chaos an den Flughäfen in den Sommermonaten gestellt. Die Bundesregierung hatte hier Abhilfe durch die Unterstützung bei der Anwerbung von bis zu 2.000 Arbeitskräften aus der Türkei versprochen. Diese Maßnahme ist allerdings gescheitert, es wurden gerade einmal 82 Personen angeworben. Hauptsächlicher Grund hierfür ist, dass die Ampel viel zu spät reagiert hat. Erst im Juli und damit in der Hauptreisezeit wurde die rechtliche Möglichkeit einer Rekrutierung von Arbeitskräften aus Drittstaaten eröffnet. Damit war absehbar, dass alleine die notwendigen behördlichen Sicherheitsüberprüfungen zu lange gedauert hätten, um einen kurzfristigen Einsatz an den Flughäfen zu gewährleisten. Auch in der Verkehrspolitik lässt die Ampel-Koalition die Bürger durch ihre zögerliche Haltung im Stich. Es ist entschlossenes Handeln nötig, um den innen- und außenpolitischen Herausforderungen zu begegnen.

Ebenso im Verlauf der Sitzungswoche hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Es ging um die Frage, ob das deutsche Gesetz von 2015 mit der Datenschutz-Richtlinie für elektronische Kommunikation und den Unionsgrundrechten vereinbar ist. Das Gericht hat seine Auffassung bestätigt, wonach das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten grundsätzlich entgegensteht. Dies gilt insbesondere, wenn die Speicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten vorsieht. Gleichzeitig lässt das Gericht ausdrückliche Ausnahmen zu. Dazu zählt auch: Eine befristete, allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen ist stets zulässig. Zudem dürfen ausdrücklich auch Identifizierungsmerkmale der Nutzer wie Name und Anschrift gespeichert werden. Damit ist klar: Eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur besseren Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist zulässig. Die Bundesregierung hat nun keine Ausrede mehr und muss für eine praxistaugliche und rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen sorgen.