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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Die Bewahrung der Schöpfung gehört zur DNA der Unionsfraktion. Deshalb freuen wir uns, dass der Deutsche Bundestag in dieser Woche zum ersten Mal im Rahmen von Nachhaltigkeitstagen über Grundprinzipien nachhaltiger Politik diskutiert hat - angefangen bei der Zukunft der Mobilität über einen handlungsfähigen Staat bis zum Klimaschutz. Die Idee, eine ganze Plenarwoche unter das Thema Nachhaltigkeit zu stellen kam nicht etwa von unseren politischen Mitbewerbern, nein die Idee kam von uns, der Union. Denn Nachhaltigkeit braucht eine ganzheitliche Perspektive, die alle Politikbereiche in den Blick nimmt. Unser Ziel bleibt die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Handlungsspielräume zukünftiger Generationen. Nachhaltiges Wachstum und finanzieller Solidität spielen hierbei eine Schlüsselrolle.

In zweiter und dritter Lesung haben wir zudem das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder verabschiedet. Die Länder erhalten aus dem Bundeshaushalt einen Betrag in Höhe von insgesamt 6,1 Milliarden Euro, um die zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden für das Jahr 2020 auszugleichen. Zur weiteren Stärkung der Finanzkraft der Kommunen wird der Bund dauerhaft weitere 25 % und insgesamt bis knapp unter 75 % der Leistungen für Unterkunft

und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernehmen. Des Weiteren steigt der Anteil des Bundes an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR von 40 % auf 50 %. Der von den neuen Ländern zu tragende Anteil sinkt entsprechend.

Ebenfalls in zweiter und dritter haben wir das Siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verabschiedet. Mit der Reform des Gesetzes wird eine stärker CO2-bezogene Kfz-Steuer geschaffen und der Umstieg auf elektrische Antriebe weiter vorangetrieben. Das Gesetz beinhaltet unter anderem die Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge. Nach aktuellem Stand würde diese zum Jahresende auslaufen. Mit dem neuen Gesetz gilt die Steuerbefreiung nun bis längstens Ende 2030. Um emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Kfz-Steuer für vor dem 31. Dezember 2024 zugelassene Pkw mit einem CO2-Wert bis 95g/km für fünf Jahre, längstens bis zum 31. Dezember 2025, nicht erhoben.

Zudem hat die Bundesregierung im Verlauf der Woche mit ihrem jährlich vorgelegten Bericht über den Stand der Deutschen Einheit informiert. Der diesjährige Bericht widmet sich insbesondere der Würdigung der Jubiläen "30 Jahre Friedliche Revolution und 30 Jahre Deutscher Einheit" sowie den Herausforderungen der weiteren wirtschaftlichen und sozialen Angleichung. Zentrale Themen sind die Überwindung der in den neuen Ländern weiterhin bestehenden regionalen Strukturschwächen, die Stärkung des dortigen Mittelstands und der Forschungslandschaft sowie die Bewältigung des demografischen Wandels. Die Ergebnisse zeigen, je nach betrachtetem Themenfeld, dass die regionalen Unterschiede nicht mehr ausschließlich und nicht primär ein „Ost-West"-Gefälle sind, sondern Differenzen zwischen strukturschwachen und -starken Gebieten sowie zwischen urbanen und ländlichen Räumen.