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Aktuelles

Die Woche im Plenum

In dieser Woche haben sich die Staats- und Regierungschefs zu ihrem traditionellen Frühlings-Gipfel getroffen. Dabei ging es wieder einmal um den Brexit und die Art und Weise, wie das Vereinigte Königreich aus der EU austritt. Ich persönlich hätte mir wie viele Menschen in Deutschland auch gewünscht, dass die Briten in der EU bleiben. Sie haben aber anders entschieden und müssen daher auch die dafür notwendigen Entscheidungen treffen. Dies war auch Gegenstand der Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin im Plenum des Bundestages am Mittwoch. Angela Merkel berichtete zudem vom Gipfeltreffen des Europäischen Rates, den Entwicklungen des EU-Binnenmarktes sowie den Weichenstellungen für die künftige europäische Klimapolitik.

Weitere Themen der Woche:


Die Parlamente Deutschlands und Frankreichs, der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale, haben in dieser Woche ein eigenes Abkommen für eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit abgeschlossen. Wir wollen damit die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der Legislative ausbauen. 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrags und mit Bezug auf den im Januar von den Regierungen Deutschlands und Frankreichs gezeichneten Aachener Vertrag werden die Parlamente so ihrer Verantwortung für die Freundschaft der beiden Staaten gerecht. Die regelmäßige Arbeitsbeziehung soll künftig etwa intensiviert werden. Zu diesem Zweck wird eine eigene deutsch-französische Kammer aus Abgeordneten aus Berlin und Paris gebildet, die mindestens zweimal jährlich zusammentritt. Dort sollen alle bilateralen Themen gemeinsam erörtert werden ohne verbindliche Beschlüsse zu fassen. Das Abkommen reagiert auf diese Weise auf die zunehmend internationaler werdenden Problemstellungen. Es ist zugleich ein Bekenntnis zur deutsch-französischen Freundschaft.

In zweiter und dritter Lesung haben wir mit dem Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) Maßnahmen zur Stärkung insbesondere einkommensschwacher Familien beschlossen. Mit dem Ausbau und der Verbesserung von Leistungen für diese Familien wollen wir hauptsächlich die Lage von Kindern verbessern. Der Kinderzuschlag soll dafür erhöht und auf Dauer dynamisiert werden. So wird beispielsweise zusätzliches Erwerbseinkommen der Eltern den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent, statt bisher zu 50 Prozent, mindern. Wir wollen den Kreis der Leistungsberechtigten darüber hinaus auf weitere Familien ausdehnen. Auch im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes verbessern wir Leistungen für Kinder. Das Schulstarterpaket heben wir etwa auf 150 Euro an.

Ebenso in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben wir das Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres. Damit besteht zukünftig die Möglichkeit, einen Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Als Teilzeit-Freiwilligendienst gelten alle Dienstzeiten, die unterhalb des zeitlichen Umfangs der in der Einsatzstelle geltenden tariflichen Arbeitszeit liegen. Ein Teilzeit-Freiwilligendienst muss allerdings mehr als 20 Wochenstunden umfassen. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Auszubildende ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit absolvieren können.