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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Auch wenn das erste Jahr der Großen Koalition von manchem Konflikt geprägt war, haben wir einiges für das Land und die Bürger erreicht: Seit September

2018 gibt es das Baukindergeld, damit wir Familien die Eigentumsbildung erleichtern. Wir haben das Mietrecht und die Grundgesetz-Regelung zum sozialen Wohnungsbau geändert, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Wir arbeiten weiter an einem starken Staat, indem wir tausende Stellen bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt geschaffen haben. Wir entlasten Bürger und Familien, indem die kalte Progression abgebaut wird und das Kindergeld erhöht wird. Auch die Parität bringt Entlastung für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Rentner. Wir haben zudem ein großes Rentenpaketgeschnürt mit der Mütterrente II.

Im nun beginnenden zweiten Jahr der „GroKo“ kommt es jetzt darauf an, dass wir uns stärker den Zukunftsthemen zuwenden: Wir müssen dranbleiben am Mobilfunkausbau

und für schnelles Internet sorgen. Die Grundgesetzänderung zur Digitalisierung der Schulen und die damit verbundenen Finanzhilfen für die Länder müssen bei den Lehrern und Schülern auch ankommen. Wir wollen die Innovationskräfte in der Automobilindustrie und unserer Wirtschaft insgesamt stärken, denn für uns gilt: Erst das Erwirtschaften, dann das Verteilen. Wir wollen unsere Umwelt schützen, aber mit Augenmaß und ohne staatliche Regulierungswut.

Wir wollen zudem in die Zukunft und die Infrastruktur investieren und uns unsere Spielräume nicht durch immer höhere Sozialausgaben nehmen. Zukunft bedeutet gerade für uns als Union auch Europa. Die EU muss stärker zu einem Verbund und einer Institution werden, welche die wesentlichen europäischen und internationalen Probleme löst – nicht neue Umverteilungsphantasien mit immer mehr EU-Behörden entwickelt. Annegret Kramp-Karrenbauer hat dafür das Richtige gesagt und CDU und CSU werden gemeinsam dafür kämpfen, dass mit Manfred Weber zum zweiten Mal ein Deutscher nach Walter Hallstein Präsident der EU Kommission wird.

Auch in dieser Woche habe uns eine ganze Reihe Themen im Plenum beschäftigt. Auf eine kleine Auswahl möchte ich hier eingehen:

In zweiter und dritter Lesung haben wir mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) ein Gesetz beschlossen, das bessere medizinische Versorgung von GKV-Versicherten gewährleisten soll. Erreicht werden soll das mit kürzeren Wartezeiten, einer besseren Unterstützung bei der Suche nach einem Arzttermin durch den Ausbau der Terminservicestellen (24-Stunden-Erreichbarkeit, auch online) und mit einem besseren Sprechstundenangebot bei Ärzten in eigener Praxis. Im

Detail sieht das Gesetz vor, das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Fachärzte künftig auch offene Sprechstunden anbieten. Parallel dazu werden die Ärzte für erbrachte Mehrleistungen auch zusätzlich vergütet. Mit dem Gesetz ist außerdem vorgesehen, den ländlichen Raum zu stärken. So sollen Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und vertragsärztlich unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren,über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden und eventuell existierende Zulassungssperren durch die Länder aufgehoben werden können.

Zudem haben wir mit dem Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Änderungdes Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Künftig sollen Fahrverbote, sofern die NOx-Grenzwerte von 50 μg/m³ Luft im Jahresmittel nicht überschritten werden, nicht erforderlich sein. Bei nur geringfügigen Überschreitungen der derzeitigen Grenzwerte von 40 μg/m³ Luft sollen andere Maßnahmen für saubere Luft ausreichen. Gleichwohl können die zuständigen Landesbehörden weiterhin künftig im Einzelfall Fahrverbote aussprechen, wenn die Grenzwerte trotz aller angewandten Maßnahmen nicht eingehalten werden. Zudem wird geregelt, dass Fahrzeuge mit geringen Stickstoffoxidemissionen (Euro 4- und Euro 5-Fahrzeuge, die im realen Fahrbetrieb nur geringe Stickstoffoxidemissionen von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer ausstoßen, sowie Euro 6-Fahrzeuge) von Verkehrsverboten wegen der Überschreitungen des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid ausgenommen werden. Somit wird auch die erforderliche Rechtssicherheit für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung geschaffen.