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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Im Verlauf der Sitzungswoche haben wir viele wegweisende Beschlüsse gefasst und dabei beispielsweise das Handwerk weiter gestärkt. So haben wir eine Reform verabschiedet, die zwölf derzeit zulassungsfreie Handwerke wieder zulassungspflichtig macht. Der selbstständige Betrieb eines solchen Handwerks ist zukünftig nur noch zulässig, wenn der Betriebsinhaber oder ein Betriebsleiter in der Handwerksrolle eingetragen ist. Die erfolgreich bestandene Meisterprüfung wird nur dort Bedingung zum selbständigen Betrieb, wenn es sich um „gefahrgeneigtes“ Handwerk oder um die Ausübung eines besonders kulturrelevanten Handwerks handelt. Alle Betriebe, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes selbstständig ein Handwerk ausüben, werden auch ohne bestandene Meisterprüfung oder eine Ausübungsberechtigung in die Handwerksrolle eingetragen. Sie dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und erhalten insoweit Bestandsschutz.

Zudem haben wir im Verlauf der Sitzungswoche im Plenum eine Änderung des Waffengesetzes vorgenommen. Damit haben die die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Änderungen ergeben sich aus dem Hintergrund der furchtbaren Terroranschläge von Paris im Januar und November 2015. Wir verfolgen dabei zwei Kernziele. Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Schritte zum Erreichen dieser Ziele sind unter anderem die Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen und die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für alle wesentlichen Teile von Schusswaffen. Weiterhin wird das waffenrechtliche Bedürfnis Gegenstand der Regelüberprüfung. Mit diesen und noch weiteren Regelungen wollen wir einen substantiellen Sicherheitsgewinn für die Bürger zusammen mit der Wahrung der berechtigten Interessen von Jägern und Sportschützen oder Waffensammlern erreichen.

Die Verabschiedung dieser wichtigen Gesetzesvorhaben zeigt einmal mehr die Entschlossenheit und Durchsetzungskraft unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Auch in den zurückliegenden Monaten haben wir mit der Einigung über das Klimapaket gehandelt und zügig eine ganze Reihe von Maßnahmen im Plenum des Parlamentes beschlossen. Drei von vier Teilen des Paketes haben den Bundesrat übrigens schon Ende November passiert. Über den vierten Teil, welcher die steuerrechtlichen Regelungen wie etwa günstigeres Bahnfahren und die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung thematisiert, verhandeln wir gegenwärtig im Vermittlungsausschuss mit den Ländern. Sicher werden wir auch hier eine nachhaltige Lösung finden und Sorge dafür tragen, dass wir weitere wesentliche Schritte hin zu mehr Klimaschutz unternehmen können.