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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause sind wir in dieser Woche wieder im Deutschen Bundestag zusammengekommen. Gerne will ich im Folgenden wie gewohnt von den wichtigsten Debatten und Entscheidungen im Plenum des Parlaments berichten.

Klare Prioritäten und schnelle Investitionsentscheidungen sind die Grundlage für sichere Arbeitsplätze und einen leistungsfähigen Staat. Deshalb haben wir in dieser Woche das Investitionsbeschleunigungsgesetz beraten. Unser Ziel sind einfachere und schnellere Verfahren bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten, insbesondere im Hinblick auf Raumordnung, Planfeststellung und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auf diese Weise sichern wir unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit und stärken langfristig den Investitionsstandort Deutschland.

Ebenfalls in erster Lesung haben wir das Gesetz zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes beraten. Mit dieser Regelung soll die pandemiebedingte Aussetzung der strafbewehrten Insolvenzantragspflicht beim Insolvenzgrund der Überschuldung bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Für Fälle, in welchen die Unternehmen bereits in Zahlungsunfähigkeit geraten sind, soll die Antragspflicht hingegen am 1. Oktober 2020 wiederaufleben. Diese differenzierte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht war Gegenstand der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020.

In erster Lesung berieten wir zudem das siebte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, in welchem unter anderem die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt werden. Sie sind Bestandteil der vom Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 beschlossenen Maßnahmen. Zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung gilt jedoch längstens bis 31. Dezember 2030. Bisher ist die zehnjährige Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis zum 31.  Dezember 2020 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.

Im Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschossen wir in zweiter und dritter Lesung zudem ein Gesetz, mit dem der Praxis missbräuchlicher Abmahnungen entgegengewirkt werden soll. Die geltenden Anforderungen an abmahnbefugte Wettbewerber und Verbände werden nachgeschärft und auf diese Weise der Kreis der Abmahnbefugten insgesamt eingeschränkt. Zugleich wird Abmahnvereinen mehr Transparenz abgefordert. Ein wesentlicher Ansatz ist zudem, finanzielle Anreize für lauterkeitsrechtliche Abmahnungen abzubauen.