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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Auch in dieser Sitzungswoche des Bundestages haben wir uns ausführlich mit den Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie beschäftigt. Neben dem Beginn der Beratungen zur Änderung des Infektionsschutzgesetztes, auf das ich in einem gesonderten Artikel auf meiner Homepage näher eingehe, haben wir zudem weitere wichtige Entscheidungen getroffen. Auf einige ausgewählte möchte ich im Folgenden kurz eingehen.

So haben wir in dieser Woche in erster Lesung den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2021 beraten, mit dem die Nettokreditaufnahme des Bundes um 60,4 Mrd. Euro auf 240,2 Mrd. Euro erhöht werden soll. Grund dafür ist das weiter andauernde Pandemie-Geschehen. Von den 60,4 Mrd. Euro zusätzlicher Nettokreditaufnahme entfallen 49,1 Mrd. Euro auf höhere Ausgaben (Unternehmenshilfen, Covid-19-Vorsorge, Gesundheit, Zinsen und AKW-Ausgleichszahlungen) sowie 11,3 Mrd. Euro auf geringere Einnahmen (Steuern und Bundesbankgewinn). Die gemäß der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme wird dadurch um 213,3 Mrd. Euro überschritten. Aus diesem Grund muss der Bundestag erneut mit der Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse wegen einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 beschließen.

Zudem haben wir in erster Lesung eine Änderung des Grundgesetztes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte beraten. Durch die Grundgesetzänderung sollen die Grundrechte von Kindern im Text des Grundgesetzes besser sichtbar gemacht und ausführlicher formuliert werden. Das Kindeswohlprinzip und das Anhörungsrecht des Kindes sollen im Verfassungstext betont werden. Die Rechtstellung von Kindern und Familien wird so unterstrichen. Dies verdeutlicht Rechtsanwendern, welch hohe Bedeutung Kindern und ihren Rechten in unserer Gesellschaft zukommt. Für uns ist das Dreiecksverhältnis zwischen Kind – Eltern – Staat zentral, wobei wir die Eltern-Kind-Beziehung als ganz besonderes Element unserer Gesellschaft erhalten wollen.

In zweiter und dritter Lesung beschlossen haben wir zudem ein Gesetz, mit dem Änderungen im Bundesfernstraßengesetz und im Eisenbahnkreuzungsgesetz vorgenommen werden. Ein Ziel des Gesetzes ist die Entlastung kommunaler Haushalte zur Verbesserung der Investitionsbedingungen insbesondere für den Ausbau kommunaler Radwege. Ferner dienen die Regelungen dazu, die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und damit Investitionen in das Schienennetz zu beschleunigen. Ein weiteres Ziel ist, stark frequentierte Bundesfernstraßen vom Regionalverkehr zu entlasten.