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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Die dritte parlamentarische Sitzungswoche im Mai bestand wieder wie vor der Coronakrise gewohnt aus drei vollen Plenartagen mit vielen wichtigen Entscheidungen und Gesetzesvorlagen. Gerne will ich im Folgenden auf einige ausgewählte Themen eingehen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung, den wir in erster Lesung beraten haben, sollen die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege neu strukturiert werden. Dazu wird ein eigener Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung definiert. Die Sicherung der Qualität der Pflege steht im Mittelpunkt, Missbrauchsmöglichkeiten sollen beseitigt werden. Was Ort und Ermöglichung der außerklinischen Intensivpflege angeht, sollen die Wünsche der Versicherten berücksichtigt werden, sofern die Pflege dabei dauerhaft sichergestellt werden kann. Dies wird mindestens jährlich durch den medizinischen Dienst vor Ort geprüft. Darüber hinaus werden die Eigenanteile in der vollstationären Intensivpflege abgesenkt. Weitere Neuerungen betreffen etwa den Bereich der medizinischen Rehabilitation.

Mit dem Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bahn-Ausbaustrecke Hanau – Gelnhausen informierte das Bundesverkehrsministerium über die Vorplanung und die Ergebnisse der frühen Bürgerbeteiligung zum Ausbau des Schienennetzes zwischen Hanau und Gelnhausen. Mit Abschluss dieser Planungsphase liegt eine Vorzugsvariante inklusive erster belastbarer Kostenschätzung vor. Darauf aufbauend fordern wir die Bundesregierung dazu auf, bei der weiteren Ausgestaltung des Bauvorhabens die Kernforderungen zum Lärmschutz, zur Barrierefreiheit sowie einer Berichtspflicht umzusetzen.

In zweiter und dritter Lesung des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen wir weitere steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Zu den enthaltenen Maßnahmen zählt unter anderem die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 Prozent, Getränke sind also ausgenommen. Dieser neue Steuersatz wird von 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 gelten. Darüber hinaus werden die bisherige Übergangsregelung zum Umsatzsteuergesetz sowie der steuerliche Rückwirkungszeitraum des Umwandlungssteuergesetzes bis zum 31. Dezember 2022 vorübergehend verlängert. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt werden steuerfrei gestellt. Nicht zuletzt sollen die steuerlichen Rückwirkungszeiträume vorübergehend verlängert werden.