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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Im Einklang mit den bundesweiten Lockerungen kehrt auch der Deutsche Bundestag schrittweise zur Normalität zurück. Bewährte Abstands- und Hygieneregeln genießen natürlich nach wie vor oberste Priorität. Dennoch gab es in dieser Sitzungswoche erstmals wieder drei komplette Plenartage, an welchen wir uns mit vielen unterschiedlichen Gesetzesvorhaben befasst haben.

So haben wir in einem ersten Schritt über einen der drei Teile des 540-Milliarden-Pakets für Finanzhilfen zur Stabilisierung der Eurozone aus ESM, EIB und SURE beraten. Beim ESM geht es zunächst um die grundsätzliche Ermöglichung der vorsorglichen Kreditlinie ECCL (Enhanced Conditions Credit Line), die Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können, um einen günstigeren Zinssatz als bei nationaler Kreditaufnahme zu erzielen. Das Volumen der ECCL soll 2 Prozent des BIP des Jahres 2019 des antragstellenden Mitgliedstaates betragen. Zunächst geht es darum, dem deutschen Vertreter im ESM-Gourverneursrat das Mandat zu erteilen, dem ECCL-Grundsatzbeschluss zuzustimmen. Damit ist noch keine konkrete Kreditlinie für einen bestimmten Mitgliedstaat verbunden. Diese muss nach Antragstellung ebenfalls vom Plenum des Deutschen Bundestages bestätigt werden.

Zudem haben wir im Verlauf der Woche in zweiter und dritter Lesung Änderungen bei der Verteilung der Maklerkosten beschlossen, die nunmehr im Grundsatz zu einer Teilung der Maklercourtage zwischen Verkäufer und Käufer führen werden. Mit diesem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Kaufinteressenten in einigen Regionen häufig die volle Provision alleine zu tragen haben, ohne dass sie darauf Einfluss haben. Die Möglichkeit, Kosten an die andere Partei weiterzureichen, ist zukünftig nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Darüber hinaus wird das Maklerrecht in Details modernisiert.

Mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes“ haben wir zudem die gesetzliche Grundlage für den Bau von Radwegen auf Brücken im Zuge von Bundesautobahnen und als Kraftfahrstraßen ausgewiesenen Bundesstraßen verabschiedet. Zukünftig sollen etwa Betriebswege auf Brücken bedarfsabhängig so gebaut und unterhalten werden, dass auf ihnen auch öffentlicher Radverkehr stattfinden kann. Ebenfalls vorgesehen ist die Verlängerung der Mautbefreiung für Erdgas-Fahrzeuge bis zum 31. Dezember 2023. Schließlich regeln wir die Möglichkeit für Mobilfunknetzbetreiber, künftig ihre Mobilfunkmasten direkt neben Bundesfernstraßen, das heißt auf bundeseigenen Flächen, errichten zu können.