CDU Logo

Aktuelles

Die Woche im Plenum

Vor 75 Jahren wurden die letzten Überlebenden des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee befreit. Die Erinnerung an das unfassbare Leid und die systematische Ermordung so vieler Menschen beschämt und erschüttert uns zutiefst.

Konrad Adenauer und seine Mitstreiter waren sich bei der Gründung von CDU und CSU nach 1945 einig, dass die Würde jedes einzelnen Menschen nie wieder in dieser Weise verletzt werden darf. Diese Grundüberzeugung begleitete von Anfang an auch die Aussöhnung mit Israel. Daher war es für uns eine wichtige Geste der Versöhnung und Auftrag zugleich, dass der israelische Präsident Reuven Rivlin zum Gedenken an den 27. Januar 1945 in dieser Woche im Bundestag gesprochen hat. 
Wir als Union stehen für ein entschlossenes Handeln gegen jede Form des Antisemitismus und Rechtsextremismus. Es ist unsere Pflicht und Verantwortung – heute mehr denn je - jüdisches Leben in Deutschland zu ermöglichen und zu schützen.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz), den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, wollen wir das Gelingen von Adoptionen fördern. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen bei Adoptionen zu verbessern, damit adoptierte Kinder in einem förderlichen Umfeld aufwachsen und sich gut entwickeln können. Dafür bedarf es einer langfristigen und fachlich fundierten Beratung und Unterstützung aller an der Adoption Beteiligten. Diese soll durch eine eingehende Beratung vor der Adoption durch eine Adoptionsvermittlungsstelle und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf nachgehende Begleitung gewährleistet werden. Darüber hinaus soll der offene Umgang mit Adoptionen unterstützt werden. Zu diesem Zweck sollen Adoptionsvermittlungsstellen die Adoptiveltern unter Berücksichtigung aller Umstände dazu ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Des Weiteren werden künftig unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland untersagt. Internationale Adoptionen sollen immer von einer Fachstelle begleitet werden und Schutzstandards gelten. In familiengerichtlichen Verfahren sollen fachliche Äußerungen in Zukunft immer nur durch eine Adoptionsvermittlungsstelle erfolgen.

In zweiter und dritter Lesung beschlossen wir das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich. Dies folgt den Beschlüssen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf benennt zwölf Projekte aus den Bereichen Schiene und Wasserstraße, die jeweils für eine Zulassung durch Maßnahmengesetz in Frage kommen. Darüber hinaus trifft er Festlegungen hinsichtlich Zuständigkeiten und Verfahren, die insbesondere die Bürgerbeteiligung und die Umweltprüfung betreffen.