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Aktuelles

Die Woche im Plenum

In dieser Woche kam der Deutsche Bundestag in Berlin zu einer weiteren Sitzungswoche zusammen. Viele Debatten waren weiterhin von der Bekämpfung der Corona-Pandemie geprägt. Dennoch standen darüber hinaus auch andere wichtige Themen an, zu welchen ich Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick geben will.

So haben wir die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters beschlossen, das beim Deutschen Bundestag elektronisch geführt werden soll. Für Interessenvertreter, die in den Anwendungsbereich der Regelung fallen, besteht künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie gegenüber Abgeordneten oder Fraktionen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  die Vertretung von Interessen betreiben. Die Registrierungspflicht gilt auch für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung für Gespräche mit Ministerialbeamten ab der Ebene der Unterabteilungsleiter. Die Gespräche der Interessenvertreter mit Abgeordneten und der Bundesregierung selbst müssen nicht dokumentiert oder eingetragen werden. Die Freiheit des Mandats bleibt also unberührt. Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten im Wahlkreis wird etwas zurückhaltender geregelt. Hier greift die Eintragungspflicht nur dann, wenn die Interessenvertretung regelmäßig oder auf Dauer betrieben wird.

Ebenso in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben wir in dieser Woche einen Gesetzesentwurf, durch den die rechtliche Grundlage für die technische Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) neu und deutlich präziser als zuvor geregelt wird. Sie wird an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) neu ausgerichtet. Der Entwurf sieht einen besseren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und eine differenzierte Regelung für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Fernmeldeaufklärung vor. Zentraler Bestandteil der Gesetzesreform ist darüber hinaus die Schaffung eines neuen Kontrollorgans, des „Unabhängigen Kontrollrates“.

Zudem haben wir einen weiteren Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die geltenden Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern verschärft werden. So werden die Strafrahmen der neuen Straftatbestände der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie des Straftatbestandes der Kinderpornographie angehoben. Bereits die Grundtatbestände werden als Verbrechen ausgestaltet, das heißt es wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen. Außerdem sollen einzelne Strafbarkeitslücken geschlossen und die Strafverfolgung unter anderem durch Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse effektiver gestaltet werden. In der Strafprozessordnung soll außerdem ausdrücklich ein Beschleunigungsgebot für Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen verankert werden.