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Die Woche im Plenum

Auch in der letzten parlamentarischen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages im Jahr 2019 haben wir noch wichtige Gesetzentwürfe beraten und beschlossen. So diskutierten wir in erster Lesung eine Verlängerung der Mietpreisbremse für die Dauer von fünf Jahren. Dazu soll es den Ländern erneut ermöglicht werde, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung für höchstens fünf Jahre zu bestimmen. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten. Außerdem soll der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung bei zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden.

Zudem griffen wir ebenso in erster Lesung das Problem hoher Erwerbsnebenkosten bei der Bildung von Wohneigentum auf. Vielfach bleibt Käufern nichts anderes übrig, als die volle Maklerprovision von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises zusätzlich zu diesem alleine zu tragen. Um dieses Spannungsverhältnis zu entschärfen, schlagen wir einige Änderungen der Rechtslage vor. So sollen etwa Maklerverträge nur wirksam werden, wenn sie in Textform gefasst sind. Unser Ziel ist darüber hinaus, dass Maklerkosten bei geteilter Übernahme in der Regel zur Hälfte getragen und bei alleiniger Beauftragung eines Maklers nicht zu mehr als 50 Prozent weitergegeben werden.