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Die Woche im Plenum

Das Plenum des Deutschen Bundestages beginnt in der Sitzungswoche traditionell am Mittwoch mit der Befragung der Bundesregierung. In dieser letzten Woche vor der Weihnachtspause gab es allerdings eine Besonderheit - nicht die Bundesminister oder die Parlamentarischen Staatssekretäre standen wie sonst für die Fragen der Abgeordneten Rede und Antwort, sondern Bundeskanzlerin Angela Merkel. Themen der Regierungsbefragung, welche die Oppositionsparteien traditionell auch für Kritik an der Bundesregierung nutzen, waren unter anderem die Fortschritte im Lieferkettengesetz, die Verankerung des Kinderschutzes im Grundgesetz sowie die Erhöhung des Mindestlohnes. Die Regierungsbefragung in voller Länge können Sie unter Bundestag.de in der Mediathek abrufen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 haben wir im Verlauf der Woche zudem ein Gesetz verabschiedet, das in vielen Bereichen des deutschen Steuerrechts auf Anpassungsbedarf antwortet. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht sowie EuGH-Rechtsprechung und Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, aber auch Klärungsbedarf von Verfahrens- sowie Zuständigkeitsfragen und die Notwendigkeit von technischen Änderungen. Maßnahmen im Rahmen des Einkommensteuerrechts betreffen unter anderem eine erweiterte Berücksichtigung von verbilligter Wohnraumvermietung, die Einführung einer Home-Office-Pauschale, die Verlängerung der Steuerbefreiung zur Auszahlung des Corona-Bonus und ein umfassendes Ehrenamtspaket. Weiterhin ist es gelungen, bei schwerer Steuerhinterziehung (Cum/Ex) die Verjährungsfrist auf 15 Jahre zu verlängern und eine rückwirkende Einziehung von Gewinnen aus bereits verjährten Cum-Ex-Geschäften zu ermöglichen. Im Bereich Umsatzsteuer wird das beihilferechtliche Risiko bei der Umsatzsteuerpauschalierung beseitigt, das sogenannte Mehrwertsteuer-Digitalpaket umgesetzt und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Telekommunikationsdienstleistungen an sogenannte Wiederverkäufer eingeführt.

Ebenso in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben wir das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Mit dem Gesetz soll es überschuldeten Unternehmern und Verbrauchern ermöglicht werden, sich schneller aus der Insolvenz zu befreien. Dazu wird der Zeitraum, in dem sie sich ihrer Restschulden entledigen können, von sechs auf drei Jahre verkürzt. Diese Regelung soll rückwirkend für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Um Fehlanreize diesbezüglich zu vermeiden, werden die Anforderungen an den Betroffenen in der sogenannten Wohlverhaltensperiode durch detaillierte Auflagen konkretisiert und verschärft. Zugleich soll sich der persönliche Anwendungsbereich über unternehmerisch tätige Personen hinaus dauerhaft auf Verbraucher erstrecken.