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Die Woche im Plenum

Obwohl die Zahl von Menschen die auf ein Spenderorgan angewiesen sind gleichbleibend hoch ist, verzeichnet man in Deutschland weiterhin ein geringes Ausmaß an Organspenden und die Tendenz ist weiter sinkend!

Vor diesem Hintergrund haben wir in dieser Sitzungswoche in erster Lesung die Gesetzentwürfe zur Frage, wie die Zahl der verfügbaren Organe gesteigert werden kann, beraten. In diesem ethisch schwierigen Thema müssen Lösungsvorschläge gut begründet und abgewogen werden. Daher erfolgt die Auseinandersetzung um die beste Lösung über die Fraktionsgrenzen hinweg mit Gruppenanträgen. Insbesondere umstritten ist die Frage, wie ein Einvernehmen möglicher Spender erreicht werden kann. Eine Gruppe vertritt die Auffassung, dass einer Organspende ausdrücklich zugestimmt werden sollte. Eine andere Gruppe, zu der ich mich selbst zähle, wirbt für die Überzeugung, dass einer Organspende im Vorfeld ausdrücklich widersprochen werden müsste. Daher habe ich mich bereits frühzeitig Entschieden, den Gesetzentwurf mitzuunterzeichnen.  Wichtig ist dennoch, bei diesem Thema keinen Schnellschuss zu wagen. Daher werden wir im Herbst mit den Beratungen fortfahren und die einzelnen Argumente hören und abwägen.

Verabschiedet haben wir zudem ein Gesetz, auf das wir als Unionsfraktion lange gedrungen haben. Doppelstaatler sollen ihre Staatsangehörigkeit verlieren, wenn sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Seit September 2014 haben wir dies gefordert, in der letzten Legislatur aber nicht die Zustimmung des Koalitionspartners finden können. Zwar kann der Entzug der Staatsangehörigkeit aus rechtlichen Gründen nicht für vor Inkrafttreten des Gesetzes liegende Handlungen gelten, aber zum Beispiel dann, wenn in verbliebenen IS-Bastionen wieder Kämpfe aufflammen oder eine neue Lage dieser Art entsteht.

Im parlamentarischen Verfahren ist uns außerdem gelungen, drei weitere Regelungen durchsetzen: Wer in Mehrehe lebt, kann nicht eingebürgert werden. Das ist in Zukunft klar geregelt, denn die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss bei der Einbürgerung gewährleistet sein. Zudem müssen vor der Einbürgerung Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Dem Missbrauch wirkt das Gesetz entgegen, indem erschlichene Einbürgerungen künftig nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre lang zurückgenommen werden können.

Des Weiteren haben wir in dieser Woche die Bundesregierung aufgefordert, gerade im Sinne des Klimaschutzes weiter zur Stärkung des Bahnverkehrs in Deutschland beizutragen. Die Investitionen in das Schienennetz sollen dafür verstetigt, die Zahl der Bahnkunden soll bis 2030 verdoppelt werden. Gleichzeitig wollen wir mehr Güterverkehr auf die Schiene verlagern. Weitere Mittel zum Erreichen dieser Ziele sind die konsequente Umsetzung des Deutschland-Taktes und der Digitalisierung der Schiene.