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Aktuelles

Die Woche im Plenum

In dieser Woche diskutiuerten wir im Plenum des Bundestages den Bericht des Petitionsausschusses zu den erfolgten Eingaben im Jahr 2018. Im Berichtsjahr 2018 nutzten rund 13.200 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Damit stieg die Zahl an Petitionen entgegen des abnehmenden Trends der Vorjahre um rund 1.700 Eingaben.10.581 Eingaben konnten abgeschlossen werden, wobei auch 2018 wieder Überhänge aus dem Vorjahr dabei waren. Sieben Petitionen mit über 50.000 Unterstützern innerhalb von vier Wochen wurden im Rahmen von öffentlichen Sitzungen beraten.

Zudem debatierten wir den Entwurf des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ in erster Lesung, mit dem die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber besser vollzogen werden soll. Ziel ist es auch, Fehlanreize zum rechtswidrigen Zuzug und Verbleib im Bundesgebiet zu beseitigen und härter gegen straffällige Ausländer vorzugehen. Hierfür werden solche vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer künftig nur noch eine "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" erhalten. Dabei handelt es sich um Personen, die etwa wegen Verstoß gegen die Passbeschaffungspflicht selbst zu vertreten haben, dass sie nicht abgeschoben werden können. Eine solche Duldung zieht künftig unter anderem ein Erwerbstätigkeitsverbot nach sich. Ausgeweitet werden die Möglichkeiten der Abschiebungshaft, damit eingeleitete Abschiebungen konsequent durchgeführt werden können. Neu eingeführt wird außerdem die Mitwirkungshaft, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Identitätsfeststellung nicht nachkommt. Um Fehlanreize bei der Sekundärmigration aus anderen EU-Staaten zu verhindern können Leistungen künftig eingeschränkt werden, wenn feststeht, dass die Bundesrepublik nicht für deren Asylverfahren zuständig ist.

Ebenso in erster Lesung berietn wir einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“. Künftig soll Terroristen mit doppelter Staatsangehörigkeit der deutsche Pass entzogen werden können, sofern sie sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland beteiligen. Minderjährige und bereits in ausländischem Gewahrsam befindliche IS-Kämpfer sind im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Entziehungsbegriff von dieser Regelung ausgeschlossen. Wir hätten diese Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts gerne schon 2015 beschlossen, aber leider war die SPD damals nicht dazu bereit. Das ist besonders bedauerlich, weil in diesem Fall bereits IS-Kämpfer mit einbezogen gewesen wären.