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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Heute endet die letzte reguläre Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in dieser Legislaturperiode. Das Parlament, seine Ausschüsse und Arbeitsgruppen ringen bis zuletzt um Lösungen in wichtigen Fragen. Den Auftrag unserer Wählerinnen und Wähler erfüllen wir als Unionsfraktion mit hohem Engagement und mit großer innerer Geschlossenheit. Über die wichtigsten Entscheidungen dieser letzte Plenarwoche will ich Sie im folgenden Informieren.

So haben wir ehrgeizigere Klimaschutzziele für die Jahre 2030, 2040 und 2045 beschlossen. Die zulässigen Jahresemissionsmengen für die Jahre bis 2030 werden abgesenkt und der Prozess zu deren Festlegung nach 2030 wird konkret geregelt. Die Ziele sind fortlaufend mit den europäischen Klimaschutzinstrumenten abzugleichen und wenn erforderlich darauf anzupassen. Die Berichtspflichten, die das gewährleisten, werden deutlich verschärft. Wir achten damit darauf, dass wir in Deutschland beim Klimaschutz anschlussfähig für die europäische und internationale Entwicklung bleiben. Das Bundes-Klimaschutzgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Als eine Art Generationenvertrag stellt es sicher, dass die Klimaschutzlasten angemessen verteilt werden und die Klimaschutzziele planbar und verlässlich erreicht werden können.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das wir in dieser Woche abschließend beraten haben, enthält eine Vielzahl verbraucherschützender Regelungen. Mindestvertragslaufzeiten werden reguliert: So sind zukünftig Anbieter von zweijährigen Laufzeitverträgen verpflichtet, auch einjährige Laufzeitverträge anzubieten, die maximal 25 Prozent teurer sein dürfen. Abtretungsausschlüsse im Kleingedruckten werden verboten. Durch die Einführung eines Textformerfordernisses für Energielieferverträge mit Haushaltskunden sollen Verbraucher besser vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Energielieferverträgen geschützt werden. Um Rechtssicherheit beim Kauf gebrauchter Gegenstände zu schaffen, soll außerdem eine Klarstellung zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf vorgenommen werden.

Mit der Änderung des Strafgesetzbuches für eine effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings wird der neue Straftatbestand des "gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten" – also die Strafbarkeit von sogenannten Feindeslisten –  eingefügt. Damit soll das Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe gestellt werden, wenn dies in einer Art und Weise geschieht, die geeignet ist, die Person oder eine nahestehende Person der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen. Für Fälle, bei denen nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten verbreitet werden, sieht der Entwurf eine erhöhte Strafandrohung vor. Sozialadäquates Handeln – wie etwa journalistische Berichterstattung oder Recherchearbeit zur Aufdeckung extremistischer Strukturen – ist ausdrücklich nicht erfasst.