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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Neben der Änderung des Infektionsschutzgesetztes (gesonderter Artikel) haben wir uns im Verlauf der Sitzungswoche noch mit vielen weiteren gesetzesvorhaben beschäftigt. Im Folgenden will ich gerne auf einige ausgewählte Beispiele eingehen.

Das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts“, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten, dient der Umsetzung des europäischen Telekommunikations-Kodex und reformiert das Telekommunikationsgesetz. Wir setzen damit die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung vom November 2019 um und schaffen den zukünftigen Rechtsrahmen für einen erfolgreichen Mobilfunk- und Glasfaserausbau. Wir schaffen erstmals einen klaren gesetzlichen Auftrag für den Mobilfunkausbau. Die Bundesnetzagentur erhält das Ziel, entlang aller Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen und entlang aller Schienenstrecken möglichst bis 2026 mindestens 4G zu gewährleisten und das durchgehend und unterbrechungsfrei, für alle Mobilfunkkunden. Damit legen wir gleichzeitig die Basis für einen flächendeckenden 5G-Ausbau. Mit dem Rechtanspruch auf schnelles Internet wird zudem erstmals eine Grundversorgung verpflichtend festgelegt.

Mit dem ebenso in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten „Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ setzen wir eine effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung um, um missbräuchliche Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels sogenannter „Share Deals“ einzudämmen. Dafür sollen die Ergänzungstatbestände auf 90  Prozent abgesenkt werden. Das bedeutet, dass Grunderwerbssteuer auch dann fällig wird, wenn eine Änderung des Gesellschafterbestands in dieser Höhe erfolgt. Die hierfür maßgeblichen Fristen werden auf zehn Jahre verlängert.

Zudem in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben wir ein Gesetz, das ein breites Hilfsangebot für (Pflege-)Familien bereitstellt. Das Gesetz sieht eine bessere Kooperation zwischen allen wichtigen Akteuren im Kinder- und Jugendschutz vor und reformiert den Hilfeplan für Pflegefamilien. Der Anspruch auf Beratung und Förderung wird festgeschrieben. Auch den Kindern und Jugendlichen selbst kommt ein Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt zu. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen durch einen Stufenplan wirksamer in ihrer Eingliederung unterstützt werden.