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Aktuelles

Die Woche im Plenum

In dieser Woche kam der Deutsche Bundestag in Berlin zu einer weiteren Sitzungswoche zusammen. Viele Debatten waren auch weiterhin von der Bekämpfung der Corona-Pandemie geprägt. Dennoch standen darüber hinaus auch andere wichtige Themen an, zu welchen ich Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick geben will.

Im Zentrum des Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben, steht die Fortentwicklung und Verbesserung. Informationspflichten der Anbieter sozialer Netzwerke werden ergänzt. Die Vergleichbarkeit der Transparenzberichte sowie die erforderliche Nutzerfreundlichkeit der Meldewege für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte werden verbessert. Den sozialen Netzwerken wird damit insgesamt mehr Transparenz abverlangt. Hinzu kommen Verfahren zum Umgang mit Gegenvorstellungen von Nutzern oder Dritten gegen Löschung oder Blockierungen, eine Anerkennungsmöglichkeit für Schlichtungsstellen für entsprechende Streitigkeiten sowie die Ausweitung der Befugnisse des Bundesamts für Justiz.

Ebenso in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben wir ein Gesetz für die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr. Das Gesetz legt die Grundzüge des Ausschreibungsverfahrens für Schnellladestandorte fest, enthält Regelungen für die Sondersituation an den Bundesautobahnen sowie für die Berücksichtigung der Interessen von Anbietern bereits bestehender Infrastruktur. Damit bringen wir einen weiteren Baustein zur Förderung der E-Mobilität auf den Weg.

Mit der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, die der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf, regeln wir Ausnahmen für Geimpfte und Genesene von zum Schutz vor COVID-19 erlassenen Geboten und Verboten. Dazu werden die für getestete Personen geltenden Regeln auf geimpfte und genesene Personen erstreckt, sodass für geimpfte und genesene Personen etwa ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung zu Geschäften entfällt. Für geimpfte oder genesene Personen sind außerdem Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften, des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder von Quarantänepflichten vorgesehen