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Aktuelles

Die Woche im Plenum

In dieser drittletzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vor der Sommerpause und vor dem Ende der Legislatur haben wir über zwei Dutzend Gesetze abschließend beraten. An weiteren wichtigen Gesetzen arbeiten wir mit Hochdruck, damit wir noch Verbesserungen an vielen Stellen auf den Weg bringen können. Über ausgewählte Beschlüsse dieser Woche will ich an dieser Stelle gerne informieren.

So beschlossen wir in zweiter und dritter Lesung  ein Gesetz, das Konkretisierungen am Infektionsschutzgesetz vornimmt. Ein zentrales Anliegen ist die Einführung einer Regelung, durch die per Flugzeug nach Deutschland Einreisende bereits vor Abflug einen Coronatest vorweisen müssen. Außerdem soll der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden für alle gegen COVID-19 geimpften Personen klargestellt werden. Die Ausbildung in Präsenz bei praktischen Ausbildungsabschnitten soll auch über dem Inzidenzwert von 165 für Hochschulen ermöglicht werden, wenn besonders ausgestattete Räumlichkeiten oder Lernumgebungen erforderlich sind. Für Aus- und Fortbildungseinrichtungen von Polizeien und Rettungsdiensten werden ebenso wie für einsatzrelevante Aus- und Fortbildungen im Bereich der Feuerwehren und des Zivil- und Katastrophenschutzes spezifische Ausnahmen geschaffen.

Mit einer Änderung des Tierschutzgesetztes, das wir ebenso in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten, wird das Töten von Küken und schmerzempfindlichen Hühnerembryonen im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium verboten. Damit wird das Töten aus wirtschaftlichen Gründen von Küken aus Zuchtlinien, die auf Legeleistung ausgerichtet sind, nach dem 31. Dezember 2021 beendet. Durch Forschungsvorhaben, die auch mit öffentlichen Fördermitteln aus dem BMEL-Haushalt unterstützt worden sind, ist es gelungen, zunehmend praxistaugliche Methoden zu entwickeln, mit denen bereits vor dem Schlüpfen des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann. Somit können Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen würden, aussortiert werden, sodass die Tötung dieser Küken entfällt.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität, das wir ebenso in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, werden erste Lehren aus dem Fall Wirecard umgesetzt. Mit dem Gesetz soll zudem das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt gestärkt werden. Dazu sieht der Gesetzestext Änderungen am bisherigen System der Bilanzkontrolle, der Abschlussprüfung sowie der Corporate Governance vor. So soll die Richtigkeit der Rechnungslegungsunterlagen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse weiterhin sichergestellt werden.