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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Im Verlauf der Woche haben wir in erster Lesung die Erhöhung der Luftverkehrsteuer beraten, über die ich bereits in der letzten Ausgabe meines Newsletters berichtet hatte. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass die massive Erweiterung der Abgabe eine Wettbewerbsverzerrung und einseitige Belastung für die deutsche Luftverkehrswirtschaft darstellt. Vor diesem Hintergrund habe ich in dieser Woche zahlreiche Gespräche innerhalb der Unionsfraktion und mit unserem Koalitionspartner geführt um auszuloten, wie wir im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens noch Änderungen des Gesetzentwurfes erreichen können. Dabei gab es erste positive Signale dass zumindest ein Teil der Einnahmen zweckgebunden in die Luftfahrtforschung, beispielsweise zu synthetischen Kraftstoffen, fließen kann. Auch in den nächsten Wochen werde ich hier weiter aktiv bleiben um eine folgenschwere Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Luftverkehrswirtschaft zu verhindern.

Wir haben zudem weitere Gesetze zur Umsetzung des umfassenden Klimapakets der Koalition beraten. Dabei standen die Gesetze im Zentrum, aus welchen wir schon kurzfristig einen konkreten Nutzen ziehen werden. So führen wir die steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung ein, durch die auch Einzelmaßnahmen gefördert werden können. Zudem wird die sogenannte Pendlerpauschale ab 2021 für Fahrten ab dem 21. Kilometer erhöht.

Zudem haben wir in dieser Woche mit der ersten Lesung im Plenum endlich den Abbau des Solidaritätszuschlages ab 2021 eingeleitet. Durch die vorgesehene Regelung werden ca. 90 Prozent der Soli-Zahler vollständig entlastet. Darüber hinaus werden weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler weniger Soli zahlen müssen. Dieser Abbau stellt das größte Entlastungsprojekt für die arbeitende Mitte in dieser Legislatur dar.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass die CDU/CSU Fraktion an ihrer Forderung der kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlages festhält, sich in erster Instanz leider nicht gegen den Koalitionspartner durchsetzen konnte. In der ehemaligen DDR waren ganze Landstriche und Städte abgewirtschaftet, der Wiederaufbau nach der Deutschen Einheit wäre ohne den Soli nicht möglich gewesen.

In zweiter und dritter Lesung haben wir zudem wesentliche Verbesserungen für die Situation der Berufsschüler in Deutschland beschlossen. So ist nun unter anderem die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende vorgesehen. Diese soll im Jahr 2020 für das 1. Ausbildungsjahr 515 Euro betragen. Ab dem Jahr 2024 soll die Vergütungshöhe jährlich entsprechend der durchschnittlichen Steigerung aller Ausbildungsvergütungen angehoben werden. Weiterhin ist die Einführung von neuen Abschlussbezeichnungen für die drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung vorgesehen, um eine Vergleichbarkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen.