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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Im Verlauf der Sitzungswoche berieten wir im Bundestag in erster Lesung das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“, mit dem der Strukturwandel in den Gebieten unterstützt werden soll, die vom Kohleausstieg betroffen sein werden. Das Gesetz besteht im Kern aus zwei Teilen. Der erste Teil regelt durch das neue „Investitionsgesetz Kohleregionen“ Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro bis 2038 für die betroffenen Länder. Die Mittel teilen sich in 43 Prozent für das Lausitzer-, 37 Prozent für das Rheinische- und 20 Prozent für das Mitteldeutsche-Revier auf. Im zweiten Teil verpflichtet sich der Bund, weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen zu ergreifen, die in seiner eigenen Zuständigkeit liegen.

Ebenfalls in erster Lesung diskutierten wir ein Gesetz für bessere Löhne in der Pflege, das eine Festsetzung von Mindestentgelten in der Pflegebranche vorsieht. Dafür sind zwei Wege vorgesehen. Neben dem tarifvertraglichen Weg unter Beachtung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts steht die Festsetzung von Mindestentgelten durch Rechtsverordnung auf Grundlage eines Vorschlages der Pflegekommission. Weiterhin wird die Funktionsfähigkeit der Pflegekommission gesichert, indem sie als ständiges Gremium für die Dauer von fünf Jahren etabliert wird.

Zudem haben wir im Plenum über den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Empfehlung einer Aufnahme von EU-Beitrittsgesprächen mit Nordmazedonien beraten. Zwar mahnen wir weitere Reformschritte in Nordmazedonien als Notwendigkeiten eines Beitritts an. Dennoch erkennen wir gleichzeitig auch die kompromissbereite Haltung der Republik Nordmazedonien im Namensstreit mit Griechenland.

Auch die Empfehlung zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Republik Albanien haben wir ausführlich sowohl in der Bundestagsfraktion als auch im Plenum des Deutschen Bundestages beraten. Hierbei wenden wir allerdings wesentlich strengere Kriterien als bei Nordmazedonien an. Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Justizsystems muss wiederhergestellt sein und der Beschluss einer Wahlrechtsreform vorliegen. Bis zur tatsächlichen Eröffnung von Kapiteln müssen zudem weitere Bedingungen erfüllt sein, wie etwa die Einleitung von Verfahren gegen belastete Richter und Staatsanwälte. Daher sollen bei den Verhandlungen die Kapitel über Rechtsstaatlichkeit und Justiz als erste geöffnet und als letzte geschlossen werden. Klar muss sein, sollte die Republik Albanien in den Verhandlungen nicht zielführend agieren, müssen die Beitrittsgespräche abgebrochen werden.