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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Heute geht die vorletzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages in dieser Legislatur zu Ende. Mit diesem Artikel will ich Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Themen dieser Woche geben.

In zweiter und dritter Lesung haben wir das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ beschlossen. Damit wird unter anderem die Qualität der Versorgung der Versicherten bei Krankenhausbehandlungen weiter verbessert. Leistungen für die Versicherten sollen ausgeweitet werden, indem beispielsweise der Anspruch auf Einholung einer Zweitmeinung für planbare Eingriffe erweitert wird. Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten sollen in Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt werden. Weiterhin soll die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken gefördert werden. Auch die ambulante Notfallversorgung wird durch ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren im Krankenhaus entlastet. Zusätzlich wird die Pflegeversicherung in Teilen reformiert, womit insbesondere gesichert werden soll, dass Pflegekräfte nach Tarifverträgen bezahlt werden.

Ebenso beschlossen haben wir das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die Zahl der COVID-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und Europa gehen erfreulicherweise zurück. Dennoch besteht die Gefahr immer noch fort, auch durch das Auftreten von neuen Varianten des SARS-CoV-2-Virus. Die Voraussetzung für eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite besteht also weiterhin. Der Beschluss des Bundestages ist die Grundlage für zahlreiche Rechtsverordnungen und Anordnungen der Bundes- und Landesregierungen, die weiter unverzichtbare Beiträge bei der Bekämpfung der Pandemie leisten. Der Beschluss wird längstens drei Monate gelten. Er ist nicht u verwechseln mit der Bundesnotbremse, also der gesetzliche Regelung mit konkreten Maßnahmen, die ab einer Inzidenz von 100 gilt. Diese Notbremse läuft zum 30. Juni 2021 aus und wird nicht verlängert.

Zudem haben wir das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ verabschiedet, das den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter regelt. Dieser Rechtsanspruch soll im Sozialgesetzbuch VIII verankert werden und wird in einem gestuften Verfahren beginnend zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er soll zunächst für Grundschulkinder der 1. Klasse gelten und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Für Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau dieser ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote werden insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Zudem wird eine Bundesbeteiligung an den Betriebskosten eingeführt. Wir bringen damit das zentrale Vorhaben in dieser Legislaturperiode für Familien und Grundschulkinder auf den Weg, das Grundschulkindern eine gute Nachmittagsbetreuung ermöglicht und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.