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Aktuelles

Die Woche im Plenum

Infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine droht weltweite Nahrungsmittelknappheit. Auch bei uns steigen die Lebensmittelpreise. Deutschland muss in dieser Ausnahmesituation jeden möglichen Beitrag leisten, um Hunger in der Welt zu vermeiden und die Lebensmittelproduktion zu steigern. Auch die Europäische Kommission hat das Problem erkannt und den Mitgliedstaaten mit dem Ernährungsnotfallplan eingeräumt, Brachflächen für den Anbau freizugeben. Die Agrarminister der Länder waren ebenfalls dafür. Aber während andere EU-Staaten sofort den Anbau ermöglichten, ließ Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir die Chance durch schlichten Fristablauf verstreichen. Dadurch können in Deutschland rund 800.000 Tonnen Weizen im Jahr nicht geerntet werden, was für die Ernährung von mindestens drei Millionen Menschen ausgereicht hätte. Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Das haben wir im Verlauf der Woche in einer Aktuellen Stunde „Hunger vermeiden – Mehr Lebensmittel produzieren statt Ackerflächen stilllegen“ im Plenum zur Sprache gebracht.

Mit unserem Antrag „Für eine wehrhafte Demokratie – Gegenüber jeglicher Art von Extremismus“ fordern wir die Bundesregierung zu einem effektiven Vorgehen gegen jede Art von Extremismus auf. Denn die wehrhafte Demokratie in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Extremistische Gruppen greifen die Werte und Institutionen unseres Rechtsstaates an und destabilisieren den innergesellschaftlichen Frieden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen: Eine erfolgreiche Bekämpfung von Gefahren für die Demokratie setzt politische Bildung und Prävention, aber auch effektive Befugnisse der Sicherheitsbehörden voraus. Außerdem muss die Bundesregierung Aktionspläne auch für die Bekämpfung des Islamismus und des Linksextremismus vorlegen – und nicht lediglich zum Rechtsextremismus.

Für die Gastronomie gilt seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Anfang 2021 wurde auch die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis Ende 2022 befristet gesenkt. Damit haben wir in der letzten Legislaturperiode einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet. Nun drohen beide Ermäßigungen Ende des Jahres auszulaufen. Dies bedroht die Erholung der Gastronomie in unseren Innenstädten und den Fortbestand vieler kleiner Brauereien in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation. Mit unserem Antrag „Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten Biersteuersätze.“ forderten wir in dieser Woche die Bundesregierung auf, beide Steuersenkungen dauerhaft fortgelten zu lassen.