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Digital-Update für Personenbeförderungsrecht

Im Verlauf der Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag eine umfangreiche Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verabschiedet. Mit der Novelle haben wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen an neue, innovative Formen der Mobilität wie Pooling-Dienste oder auch Online-Vermittlungsdienste wie Uber angepasst. Gleichzeitig haben wir Sorge dafür getragen, dass es einen fairen Ausgleich mit bisherigen Anbietern wie dem Taxi-Gewerbe gibt. Die Gesetzesänderung war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

Die Erwartungen an die Anpassung des PBefG waren hoch und teilweise konträr. Einerseits ging es darum, dass neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle entstehen können. Andererseits war uns ein ausgewogener Interessenausgleich wichtig, der Bewährtes erhält und Wettbewerbsnachteile für bisherige Anbieter wie Taxis oder auch den ÖPNV verhindert. Das ist uns gelungen. Von der Änderung des PBefG profitieren werden die Menschen vor Ort. Sie können in Zukunft pass- und bedarfsgenauere Angebote erwarten – auch auf dem Land. So haben wir beispielsweise mit dem „Linienbedarfsverkehr“ das bisher in der Stadt erfolgreich erprobte „Pooling“ auch für den ländlichen Raum ermöglicht. Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebote, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf dem Land in greifbare Nähe rücken lassen. Wichtig ist, dass die Genehmigungsbehörden vor Ort die neuen Möglichkeiten nun auch nutzen und umsetzen.

Weiterführende Informationen zum geänderten Personenbeförderungsgesetz und den einzelnen Inhalten sind auf der Homepage des federführend zuständigen Bundesverkehrsministeriums zu finden – https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html