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Entscheidung über die Organspende

In dieser Woche haben wir uns einem schwierigen Thema gestellt. In namentlicher Abstimmung haben wir entschieden, wie zukünftig die Organspende ich Deutschland geregelt werden soll. Das war uns ein überaus wichtiges Anliegen, insbesondere weil in Deutschland über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan warten. Zwar erklären sich grundsätzlich viele Menschen in Deutschland zur Organspende nach dem Tod bereit. Dennoch gibt es seit Jahren eine lange Warteliste von Personen, die auf ein Spenderorgan warten. Wir wollen daher die Zahl der Organspenden erhöhen. Dazu lagen uns zwei Gruppenanträge vor, die dieses Ziel auf unterschiedliche Weise erreichen wollten. Ich habe unseren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits in den zurückliegenden Monaten bei der Erarbeitung seines Gesetzentwurfes zur sogenannten „Widerspruchslösung“ nach Kräften unterstützt und den Entwurf auch von Beginn an mitgezeichnet.

Die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hat sich bei der namentlichen Abstimmung allerdings für den zweiten Gruppenantrag und die sogenannte „Zustimmungslösung“ entschieden. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass man der Organspende ausdrücklich zugestimmt haben muss, damit Organe entnommen werden dürfen. Dazu wird man regelmäßig befragt, beispielsweise bei der Beantragung eines neuen Passes.

Ich bin dankbar für die fruchtbare Debatte zur Organspende und den respektvollen Umgang miteinander in den vergangenen Wochen. Auch wenn ich davon überzeugt bin, dass wir mit der Widerspruchslösung mehr hätten erreichen können, akzeptiere ich natürlich die Entscheidung des Parlamentes. Letzten Endes gab es hier kein Richtig oder Falsch, es ging nicht um Gewinnen oder Verlieren. Es ging und geht in Zukunft darum, Menschen in Not zu helfen. Allein die gesellschaftliche Debatte, die durch die anstehende Abstimmung angestoßen wurde, war schon ein Wert an sich.