CDU Logo

Aktuelles

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Die Corona-Krise stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen. Denn auch wenn die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie in Deutschland durch einschneidende Beschränkungen gebremst werden konnte, führt dies dennoch gleichzeitig zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Eine Lockerung der Beschränkungen ist aber nur in kleinen Schritten möglich. Daher müssen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass viele Beschäftigte noch für einige Zeit in Kurzarbeit beschäftigt sein werden.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und SPD in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag auf weitreichende Maßnahmen verständigt, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern und gleichzeitig den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen. So haben die Koalitionspartner unter anderem beschlossen, dass das Kurzarbeitergeld für alle, die derzeit um mindestens 50 Prozent kürzer arbeiten ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts sowie ab dem 7. Monat auf 80 Prozent erhöht wird. Zudem liegen die Zahlen für Haushalte mit Kindern mit 77 beziehungsweise 87 Prozent jeweils höher. Die Regelung soll bis Ende des Jahres gelten.

Da die Gastronomie aktuell besonders unter den Schließungen leidet, hat sich der Koalitionsausschuss zudem darauf verständigt, dass die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt wird. Diese Regelung soll ab dem 1. Juli gelten.

Weitere Ergebnisse aus dem Koalitionsausschuss sind im Wortlaut unter folgendem Link nachzulesen:

https://www.cdu.de/corona/ergebnis-koalitionsausschuss