CDU Logo

Aktuelles

Europäischer Gerichtshof verbietet PKW-Maut

In der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) überraschend geurteilt, dass die im Jahr 2017 beschlossene deutsche PKW-Maut nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Diese Entscheidung kam überraschend, da der Generalanwalt des EuGH noch zu Beginn des Jahres eine Abweisung der entsprechenden Klage empfohlen hatte. Auch die Europäische Kommission hatte ihre Bedenken gegen das Projekt bereits fallen gelassen.

Ich persönlich halte das System der Nutzerfinanzierung nach wie vor für gerecht und kann das EuGH-Urteil daher nicht nachvollziehen. Die Mauteinnahmen wären zweckgebunden für den Erhalt der modernen und sicheren Verkehrsinfrastruktur des Transitlandes Deutschland genutzt worden und somit auch unseren Nachbarländern zu Gute gekommen. Während in den in diesen Tagen beginnenden Sommerferien wieder viele Deutsche Autofahrer in den angrenzenden Nachbarländern eine Maut entrichten müssen wird es in Deutschland dagegen nun weiterhin keine entsprechende Abgabe für PKWs geben. Das ist zurecht für viele Bürgerinnen und Bürger unverständlich.

Im Hinblick auf das weitere Vorgehen hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in dieser Woche im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages erläutert, dass umgehend eine Task Force eingerichtet wurde, die nun zügig die bestehenden rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen klärt. Zudem wurden die noch ausstehenden Zahlungen im laufenden Haushaltsjahr bereits unverzüglich gestoppt und die Verträge zur Maut gekündigt und vollständig und ungeschwärzt der Geheimschutzstelle des Parlamentes zur Verfügung gestellt. Damit hat das federführend zuständige Bundesverkehrsministerium Transparenz geschaffen und zugleich gewährleistet, dass die Interessen der Vertragspartner am Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden.