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Familiennachzug bei subsidiär Geschützten: Keine weitere Zuwanderung

So wie in den Sondierungsgesprächen mit der SPD vereinbart, bleibt der Familiennachzug zu dem Personenkreis der subsidiär Schutzberechtigten zunächst ausgesetzt. Ab dem 1. August 2018 wird der Zuzug der Kernfamilie aus humanitären Gründen im Umfang von maximal 1.000 Personen im Monat zugelassen. Die genauen Kriterien müssen in einem neuen Gesetzgebungsverfahren noch festgelegt werden. Für besondere Einzelschicksale gilt wie bisher eine Härtefallregelung. Im Gegenzug entfällt die Aufnahme von – wie bisher – monatlich 1.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien. Es gibt damit nicht mehr Zuwanderung nach Deutschland. Das war unser Ziel. Wir haben mit den Sozialdemokraten hart um diese Regelung zur Begrenzung der Zuwanderung gerungen. Mit der Einigung wurde auch eine wichtige Hürde im Rahmen der Koalitionsverhandlungen genommen. Wir haben unser Regelwerk zur Migration durchgesetzt, weil CDU und CSU geschlossen gehandelt haben.