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Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus

Am Mittwoch hat der alljährliche Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus stattgefunden. Der Gedenktag wurde im Jahr 1996 seitens des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt. Er fällt mit dem 27. Januar auf den Tag, an welchem im Jahr 1945 die Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von Soldaten der Roten Armee befreit wurden. Wir gedenken an diesem Tag allen Opfern des Nationalsozialismus, vor allem den während der Shoa gefolterten und getöteten sechs Millionen europäischen Juden.

Auch der Deutsche Bundestag hat in diesem Jahr am 27. Januar trotz der herausfordernden Umstände durch die Corona-Pandemie wieder eine Gedenkstunde veranstaltet, an welcher unter anderem auch Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundesratspräsident Dr. Reiner Haseloff, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth als Vertreter der Verfassungsorgane teilgenommen haben. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat die Gedenkstunde im Plenarsaal des Parlamentes eröffnet und dabei die unvergesslichen Verbrechen durch Nazi-Deutschland und den notwendigen Umgang damit in kommenden Jahrzehnten thematisiert.

Es liegt in unserer Verantwortung, dass die unglaublichen Verbrechen  gegen die Menschlichkeit während der dunkelsten Zeit Deutschlands nicht in Vergessenheit geraten und sich niemals wiederholen. Der Holocaust-Überlebende Primo Levi hat einst festgehalten: „Es ist geschehen, und folglich kann es wieder geschehen“. Darum ist und bleibt das Erinnern und Gedenken überaus wichtig.