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Grundrente nur mit Bedürftigkeitsprüfung

In dieser Sitzungswoche des Parlamentes hat uns das Thema Grundrente besonders
beschäftigt. Bei der aktuellen Diskussion um die Ausgestaltung ist mir besonders wichtig,
dass es eine Grundrente nur für genau die Menschen geben kann, welche die Grundrente auch
wirklich brauchen. Deshalb hatten wir uns mit der SPD auch auf die entsprechenden
Grundzüge dafür im Koalitionsvertrag geeinigt. Dort wurde eine sogenannte
Bedürftigkeitsprüfung festgehalten, welche die persönliche Betroffenheit in den Blick nimmt
und die Lebenssituation verbessern soll.
Ich warne ausdrücklich davor, die Prinzipien des Renten- und Grundsicherungssystems
einfach zu verwerfen und der jungen Generation enorme Lasten aufzuerlegen. Warum sollen
wir die Steuergelder hart arbeitender Menschen an andere verteilen, welche diese
Unterstützung gar nicht benötigen? Es darf keine Rentenpolitik nach dem
„Gießkannenprinzip“ zu Lasten der jungen Generation geben. Das würde nicht mehr, sondern
weniger Gerechtigkeit schaffen!
Eine richtig austarierte Grundrente ist eine überaus wichtige Sachfrage, die aufgrund unserer
demographischen Situation von enormer Langzeitwirkung ist. Das werden wir auch unserem
Koalitionspartner in den weiteren Verhandlungen klarmachen. Wir haben in der Frage der
Grundrente eine klare Formulierung im Koalitionsvertrag, und ich erwarte von den
Sozialdemokraten, dass sie sich hieran auch halten. Ein Kompromiss mit einer
eingeschränkten Bedürftigkeitsprüfung wäre schlicht unzureichend. Auch eine seitens unseres
Koalitionspartners angedachte Einkommensprüfung lehne ich im Übrigen ab. Wir setzen uns
auch weiterhin entschieden dafür ein, dass es eine Grundrente nur mit einer
Bedürftigkeitsprüfung geben kann.