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Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet

Am Donnerstag haben wir den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Für eine starke Wirtschaft und eine klimafreundliche Mobilität ist es wichtig, dass Investitionen schnell verbaut werden können. Dafür stellt das nun beschlossene Gesetz die Weichen. Es ermöglicht, dass künftig einfacher, effizienter, transparenter und schneller geplant und gebaut werden kann.

Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sieht für verschiedene Infrastrukturvorhaben wichtige Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vor. Das gilt für den Bereich der Schieneninfrastruktur, aber auch für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen. Im Hinblick auf bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene werden künftig keine Genehmigungen durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Das gilt unter anderem für die Elektrifizierung von Bahnstrecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, den barrierefreien Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen sowie die Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung.

 

Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll zudem die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. Ziel ist, damit das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Hiervon erfasst sind insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen.

Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – wie Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird zudem gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt, dass nach der Genehmigung durch die zuständige Behörde unmittelbar gebaut werden kann.