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Keine Impfpflicht gegen Corona

In den vergangenen Wochen haben mich und meine Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen im Bundestag zahlreiche Anschreiben aus ganz Deutschland erreicht, in welchen Bürger aus ganz Deutschland ihre Besorgnis über eine mögliche Impfpflicht zum Ausdruck gebracht haben. Hintergrund war die in dieser Woche im Plenum des Parlamentes verabschiedete Änderung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Das Gesetz hat zum Ziel, besonders gefährdete Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen und Infektionsketten leichter zu durchbrechen. Dabei geht es allerdings explizit nicht um eine Impfpflicht sondern vielmehr um Instrumente wie das Ausweiten von Tests auf Bewohner von Pflegeheimen und Menschen ohne Symptome oder auch das Bereitstellen finanzieller Mittel für Gesundheitsämter, um die Digitalisierung zu beschleunigen. Außerdem sollen Pflegekräfte zukünftig einen Bonus von bis zu 1.000 Euro erhalten und Pflegepatienten bedarfsgerechter unterstützt werden. Ich kann daher an dieser Stelle noch einmal deutlich betonen, dass es keine Impfpflicht gegen das Coronavirus geben wird! Auch ein sogenannter „Immunitätsnachweis“ wird ebenso nicht verlangt werden.

Eine Impfpflicht ist aktuell im Übrigen auch alleine schon deswegen kein Thema, weil es keinen Impfstoff gegen das Coronavirus gibt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befinden sich einzelne Impfstoffe in ersten klinischen Tests, darunter einer in Deutschland. Wenn sich einer oder mehrere Impfstoffe als wirksam und verträglich erweisen sollten, kann mit ihrer Zulassung frühestens im nächsten Jahr gerechnet werden. Da nicht von jetzt auf gleich massenhaft Impfdosen produziert werden können, werden zunächst Ärzte und Pflegekräfte sowie Risikogruppen geimpft werden können. Und angesichts der schweren Verläufe bei COVID-19-Erkrankungen – vor allem bei älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen – ist davon auszugehen, dass sich viele Menschen ohnehin freiwillig impfen lassen werden, sobald ein entsprechender Impfstoff vorhanden ist.

Auch unabhängig vom Coronavirus sind Impfungen in Deutschland grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Es können aber Vorkehrungen gegen die Ausbreitung einer gefährlichen Krankheit getroffen werden. Das sieht das Infektionsschutzgesetz jetzt schon vor. Beispielsweise können Quarantäne-Maßnahmen für Infizierte und Menschen verhängt werden, die mit ihnen in Kontakt standen. Mit Blick auf die Eindämmung der Masern trat zum 1. März 2020 ein Schutzgesetz in Kraft, welches vorschreibt, dass Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule geimpft sein müssen. Das gilt auch für Erzieher und Lehrer sowie medizinisches Personal und alle weiteren Beschäftigten, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Diese Vorkehrungen wurden getroffen, weil die Zahl derjenigen, die sich gegen Masern impfen lassen, zurückgegangen ist. Somit ist der sogenannte Herdenschutz für Risikopatienten bei der oft tödlich verlaufenden Krankheit nicht mehr gegeben.