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Kontrollen an Flughäfen müssen optimiert werden

In den vergangenen Wochen haben wir mit den zuständigen Fachpolitikern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung und auch mit den Flughafenbetreibern vor Ort intensiv über die Herausforderungen bei den Luftsicherheitskontrollen gesprochen. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass das System ausgereizt ist und einer Änderung bedarf.

Gegenwärtig liegen die Passagier- und Gepäckkontrollen an Flughäfen in der Verantwortung der Bundespolizei und somit des Bundesinnenministeriums (BMI). Hier laufen sowohl die Fachaufsicht als auch die Auswahl und die Steuerung der zuständigen Dienstleister für die Kontrollen zusammen. Die Bundespolizei ist somit für die Organisation der Kontrollen, die Technik-Beschaffung, das Beauftragen von Dienstleistern sowie die Steuerung des entsprechenden Personaleinsatzes verantwortlich. Kritiker dieses Modells bemängeln mit Recht, dass es sich hierbei nicht um polizeiliche Aufgaben handelt und so wichtiges Personal der Bundespolizei mit administrativen Tätigkeiten gebunden ist.

Als Lösungsvorschlag wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Aufsicht über die Passagier- und Gepäckkontrollen zukünftig nach wie vor hoheitlich und in der Hand des BMI und der Bundespolizei bleibt. Darüber hinaus sollen aber die Flughafenbetreiber, die im gegenwärtigen System nahezu überhaupt nicht involviert sind, mehr Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten übernehmen, die bisher in der Hand der Bundespolizei liegen. Insbesondere bei der Regelung, Steuerung und Durchführung der Kontrollen sowie der Beschaffung der Ausstattung kann die Luftverkehrsindustrie die Luftsicherheitsbehörden hier spürbar entlasten. Insbesondere aber kann so den gegenwärtigen erheblichen Verspätungen bei den Passagier- und Gepäckkontrollen entgegengewirkt werden.