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Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten

Der Koalitionsausschuss ist in der vergangen Woche mit einem Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität zu einer Einigung in der Diesel-Frage gekommen. Mit dem präsentierten Maßnahmenbündel hat die CDU-geführte Bundesregierung Handlungsfähigkeit bewiesen und gleichzeitig die Weichen für eine Verhinderung von Fahrverboten gestellt. Mehrere Maßnahmen sollen dazu führen, dass der Schadstoffausstoß der Diesel-Fahrzeuge, die sich besonders viel in den Innenstädten bewegen, wirksam reduziert wird. Dabei sollen Belastungen für die betroffenen Bürger möglichst vermieden werden.

So wird es in den 65 Städten in Deutschland, die wie beispielsweise auch Frankfurt eine Stickstoffdioxid-Belastung oberhalb des EU-Grenzwertes von 40µg/m³ haben, Fördermaßnahmen zur Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen wie Müllwagen und Straßenreinigung geben. Auch Handwerker- und Lieferfahrzeuge werden mit entsprechenden Nachrüstungen gefördert, ebenso die Schaffung intelligenter Infrastrukturen, die Digitalisierung und der Ausbau der Elektromobilität. Die Bundesregierung wird die betroffenen Kommunen hier mit insgesamt einer Milliarde Euro dabei unterstützen, die Grenzwerte baldmöglichst einzuhalten und alle Maßnahmen auszuschöpfen, die zur Reduzierung von Stickoxiden führen, ohne die Mobilität einzuschränken. Ich bin zuversichtlich dass dies ausreichen wird um ein Fahrverbot noch abzuwenden, da das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes die nun beschlossenen Maßnahmen noch nicht berücksichtigt hat.

Für die 14 bundesweit mit einem Grenzwert von mehr als 50µg/m³ besonders stark mit Stickoxid belasteten Städte sowie für Kommunen, in welchen ein Fahrverbot unumgänglich ist, haben die deutschen Autohersteller zudem den Umtausch mit Wertverlustausgleich von privaten Diesel-Pkw der Schadstoffklasse Euro 5 und Euro 4 zugesagt. Eine weitere Möglichkeit damit Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 4 in die Gebiete mit Verkehrsbeschränkungen ein- oder durchfahren können sind Hardware-Nachrüstungen, für die der Bund die rechtlichen Voraussetzungen schaffen will.

Im Zusammenhang mit den möglichen Hardware-Nachrüstungen für Diesel-Pkw werden nun des Öfteren Forderungen nach Strafzahlungen für die Automobilhersteller laut. In dieser Debatte ist meiner Ansicht nach mehr Sachlichkeit wünschenswert. Wir müssen aufpassen, dass hier nicht zwei unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt werden, da die gegenwärtig drohenden Fahrverbote nichts mit manipulierten Fahrzeugen zu tun haben. Die seitens Automobilhersteller wie VW mit gefälschter Software ausgestatteten Autos waren Neuwagen, die mittlerweile zu 97 Prozent zurückgerufen und mit einem entsprechenden Software-Update versehen wurden. Die Kosten hierfür haben selbstverständlich die Fahrzeughersteller getragen, VW musste zudem eine Strafzahlung von 1 Milliarde Euro leisten. Vollkommen unabhängig davon geht es in der gegenwärtigen Debatte bezüglich der Fahrverbote um ältere Diesel-Fahrzeuge, die absolut rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden und an welchen eben nicht „geschummelt“ wurde. Daher kann auch die Automobilindustrie nicht einfach dazu verpflichtet werden, diese legal und gültig zugelassenen Fahrzeuge auf eigene Kosten nachzurüsten. 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung auch weiterhin dabei unterstützen, dem wichtigen Anliegen eines ambitionierten Gesundheitsschutzes in unseren Städten Rechnung zu tragen und Mobilität in den Städten verlässlicher und berechenbarer zu machen.