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Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft

In zweiter und dritter Lesung haben wir in dieser Woche beschlossen, Georgien, die Demokratische Volksrepublik Algerien, das Königreich Marokko und die Tunesische Republik zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne von Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu erklären. Durch die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten sollen Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden können. Zugleich soll der Anreiz für eine Asylbeantragung aus nicht asylrelevanten Gründen reduziert werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der sehr geringen Anerkennungsquoten von Antragstellern aus den genannten Staaten. Da Staatsangehörige sicherer Herkunftsstaaten unter anderem von der sog. „3+2-Regelung“ ausgenommen sind, sieht der Gesetzentwurf für bis zum Tag des Kabinettbeschlusses bestehende Ausbildungsverhältnisse eine Bestandsschutzregelung vor.

Wir haben die diplomatischen Zusicherungen der Maghreb-Länder, dass dort abgeschobenen Flüchtlingen und abgelehnten Asylanten weder Folter noch andere unmenschliche Behandlungen drohen. Daher gibt es keinen Grund dafür, diese Länder nicht als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Auch aus diesem Grund habe ich dem Gesetzentwurf in namentlicher Abstimmung zugestimmt. Das detaillierte  Abstimmungsergebnis finden Sie hier.

Leider wird das Vorhaben aber vermutlich scheitern, da es gegenwärtig aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat dort wohl keine Zustimmung für den Gesetzentwurf geben wird. Auch der Bundesrat, in welchem die 16 Bundesländer an der Gesetzgebung mitwirken, muss dem Entwurf nach der Verabschiedung im Bundestag noch zustimmen, damit er tatsächlich in Kraft treten kann. Da insbesondere die Grünen durch die zahlreichen Beteiligungen an Landesregierungen ein überaus hohes Stimmgewicht im Bundesrat haben und eine Einstufung der Maghreb-Länder als sichere Herkunftsstaaten seit jeher vehement ablehnen, ist eine Verabschiedung des Gesetzentwurfes bedauerlicherweise eher unwahrscheinlich.