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Nein zu Gewalt gegen Einsatzkräfte

Mehr als 4500-mal wurden "Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen" im Jahr 2017 während allgemeiner Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrten oder der Aufnahme eines Unfalls, angegriffen. Das ist ein deutlicher Anstieg innerhalb von vier Jahren, der mich stark beunruhigt. Wir erleben eine immer größere Verrohung der Gesellschaft, gerade in Bezug auf Einsatzkräfte. Wenn diese Respektlosigkeit dann laufende Einsätze behindert, wie jüngst auch in meinem Wahlkreis in Mühlheim passiert, ist eine klare Grenze überschritten.

Seit Mai 2017 werden Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte härter bestraft. Die Unionsfraktion hatte das Thema im Bundestag vorangetrieben und 2017 die Strafvorschriften zum Schutz von Polizeibeamten und Rettungskräften verschärft. So wurde ein neuer Straftatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ geschaffen. Im Paragrafen §114 im Strafgesetzbuch sind nun Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorgesehen. Damit steht Gewalt gegen Polizisten auch schon bei allgemeiner Diensthandlungen unter Strafe.

Neben dem strafrechtlichen Schutz bedarf es aber auch Investitionen in die personelle und materielle Ausstattung unserer Sicherheitskräfte. Daher ist es überaus begrüßenswert, dass durch den sogenannten „Pakt für den Rechtsstaat“ eine politische Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, in der sich beide Seiten zur Verbesserung der Ausstattung von Justiz, Strafverfolgungsbehörden und Polizei in Deutschland verpflichtet haben, Bundespolizei und Bundeskriminalamt mehr Personal und mehr finanzielle Mittel erhalten. Auch die Ausstattung der Hessischen Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten, sogenannten „Tasern“, begrüße ich ausdrücklich. Der Taser hat sich in einer landesweiten Testphase bereits bewährt. Er soll die Schusswaffen bei der Polizei nicht ersetzen, ist aber als taktisches Einsatzmittel eine sinnvolle Ergänzung der Ausrüstung unserer Schutzleute. Die Waffe hat einen hohen präventiven Effekt, in der Testphase hat oftmals schon die Androhung des Einsatzes zu einer Deeskalation geführt.

Wichtig ist aber auch, dass Gerichte die Strafgesetzte nun auch konsequent anwenden. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Fahrverbote gegen Straftäter zu verhängen. Solche Fahrverbote können gerade bei jungen Menschen eine größere Wirkung entfalten als eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Bei volljährigen Straftätern muss außerdem das Erwachsenenstrafrecht konsequent zur Anwendung kommen. Es ist nicht hinnehmbar, dass 18-, 19- oder 20-jährige Täter in einem Großteil der Fälle noch nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden, bei welchem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Der Gesetzgeber muss hier ein klares Signal setzen, dass kriminelles Verhalten nicht geduldet wird.