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Neue Corona-Regeln in Hessen

Deutschlandweit und dementsprechend auch in Hessen sinken die Corona-Fallzahlen glücklicherweise spürbar. Die Inzidenz in Hessen lag zuletzt bei 75,2. Dabei konnten wir im Kreis Offenbach einen Wert von 75,0 sowie in der Stadt Offenbach von 89,8 verzeichnen. Das hessische Corona-Kabinett hat aus diesem Grund am Ende der vergangenen Woche weitreichende Lockerungen in einem zwei-Stufen-Plan beschlossen.
Ausschlaggebend für die Lockerungen der Stufe 1 ist eine Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. In der zweiten Stufe - nach weiteren 14 Tagen unter 100 oder fünf Tagen unter 50 - kommen zusätzliche Erleichterungen hinzu.

Ich begrüße den neuen Stufenplan der hessischen Landesregierung ausdrücklich, denn er gibt allen Bürgerinnen und Bürgern vor allem in Bereichen wie den Kindertagesstätten, den Schulen, dem Einzelhandel, dem Hotelgewerbe, der Gastronomie, der Kulturbranche und dem Sport wichtige Öffnungsperspektiven.

Hier ein Überblick der neuen Regelungen in Hessen:

 

Kontakte:

Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene).

Stufe 2: Zwei Haushalte oder zehn Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder unter 14 zählen nicht mit).

Einzelhandel:

Stufe 1: Erweiterter täglicher Bedarf wie bislang; übriger Einzelhandel "Click and meet" mit Maske, aktueller Test wird empfohlen.

Stufe 2: Alle Geschäfte geöffnet mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht, aktueller Test wird empfohlen.

Gastronomie:

Stufe 1: Außengastronomie geöffnet mit Testpflicht, Abstand, Sitzplatzpflicht, Kontaktdaten.

Stufe 2: Innenbereiche unter gleichen Auflagen geöffnet; Außenbereiche mit Auflagen und Testempfehlung.

Clubs & Diskotheken: 

Stufe 1: Öffnung als Außen-Gastronomie möglich.

Stufe 2: Öffnung als Bar/Gastronomie möglich.

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze:

Stufe 1: Öffnung mit maximaler Auslastung von 60%, Test bei Anreise + 2 Mal pro Woche.

Stufe 2: Auslastung maximal 75%, Test bei Anreise + 2 Mal pro Woche.

Sport:

Stufe 1: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen. Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14 Jahre).

Stufe 2: Mannschaftssport mit Hygieneauflagen möglich. Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.

Kultur und Freizeit:

Stufe 1: Außenbereiche (Zoos, Freilichtmuseen, Freizeitparks) mit Auflagen und Anmeldung geöffnet; Innenräume (Museen, Schlösser, Zoos) mit Anmeldung und Maske, Test empfohlen.

Stufe 2: Mit Auflagen geöffnet (auch Innenräume von Freizeitparks), Test empfohlen.

Veranstaltungen:

Stufe 1: Innenräume nur zu bestimmten Zwecken (insbesondere beruflich, Gottesdienste, öffentliches Interesse) mit Auflagen möglich; Außenbereiche bis 100 (ungeimpfte) Personen unter Auflagen und Testpflicht möglich.

Stufe 2: Drinnen bis 100 (ungeimpfte) Personen mit Auflagen und Testpflicht möglich. Außenbereiche bis 200 (ungeimpfte) Personen, Test empfohlen. Mehr Teilnehmer jeweils nur mit Genehmigung.

Dienstleistungen/Körperpflege:

Stufe 1: Mit Terminpflicht, Kontaktdatenerfassung und aktuellem Test geöffnet.

Stufe 2 mit Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung geöffnet, Test empfohlen.

Kita:

Stufe 1 und 2: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Schule:

Stufe 1: Klassen 1 bis 6 sowie Abschlussklassen im Präsenzunterricht, Klassen 7 bis 11 im Wechselunterricht; Testpflicht 2 Mal pro Woche.

Stufe 2: Alle Klassen im Präsenzunterricht, Testpflicht 2 Mal pro Woche.