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Neue Corona-Regelungen für den Monat November beschlossen

Deutschland befindet sich in einer sehr ernsten Lage. Die Corona-Infektionszahlen erreichen neue Höchststände, auch immer mehr Ältere werden wieder infiziert. Gegenwärtig werden pro Tag im Durchschnitt über 15.000 Neuinfektionen gemeldet. Das stellt einen traurigen Rekord im bisherigen Verlauf der Krise dar. Zudem verdoppeln sich die Infiziertenzahlen alle sieben Tage. In der Folge müssen immer mehr Menschen mit einer Corona-Erkrankung in Krankenhäusern und auf Intensivstationen behandelt werden.

Die Gesundheitsämter sind in der gegenwärtigen Situation überlastet und können die Infektionen nicht mehr nachverfolgen. Nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts ist in mehr als 75 Prozent der Fälle unklar, wo sich Menschen angesteckt haben. Wenn es uns nicht gelingt, die Ausbreitung des Virus zu bremsen, werden Krankenhaus- und Intensivbetten knapp. Dann könnten Personal und Beatmungsgeräte in den Kliniken fehlen, Menschen sterben und es würde eine nationale Gesundheitsnotlage eintreten. Dieses Szenario muss unbedingt vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder im Verlauf der Woche weitere Vereinbarungen zum Schutz vor Corona getroffen. Diese neuen Regelungen sollen ab kommendem Montag, dem 2. November beginnen und für vier Wochen bis zum Ende des Monats gelten. Nach zwei Wochen wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder die erreichten Ziele bewerten und notwendige Anpassungen vornehmen.

Die Wichtigste Maßnahme lautet: Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum beschränken! Diese Beschränkung ist besonders wichtig, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Ziel ist es, die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner deutschlandweit auf unter 50 pro Woche zu senken, um die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ich unterstütze die seitens des Bundes und der Länder getroffenen Regelungen. Dennoch fordere ich wie vor eine Einbeziehung des Parlamentes in solch grundlegende Entscheidungen.


Die Maßnahmen im Überblick:

Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte und maximal zehn Personen treffen. Die Menschen sollen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen auf ein absolut nötiges Minimum beschränken.

Reisen: Die Menschen sollen auf private Reisen verzichten. Touristische Übernachtungen im Inland sollen im November verboten werden. Für notwendige Zwecke, wie zwingende Dienstreisen, dürfen Übernachtungsangebote zur Verfügung gestellt werden.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport ist nur ohne Zuschauer zugelassen – z. B. in der Fußball- oder Handball-Bundesliga.

Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiter möglich, etwa beim Physiotherapeuten. Auch Friseure bleiben geöffnet.

Supermärkte: Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Die Länder entscheiden über Schutz- und Hygienemaßnahmen.

Senioren- und Altersheime: Menschen in Senioren- und Altersheimen sollen weiter Besuch empfangen können. Der Schutz der Älteren und Pflegebedürftigen darf nicht zu einer sozialen Isolation führen.

Neue Hilfen für Unternehmen: Firmen, die von den vorübergehenden Corona-Schließungen betroffen sind, erhalten Hilfen. Für die Erstattung von Umsatzausfällen stehen 10 Milliarden Euro bereit.

Den Beschluss von Bund und Ländern in detaillierter Ausführung finden Sie unter folgendem Link –

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1804936