CDU Logo

Aktuelles

Öffentliche Anhörung zur Änderung des Batteriegesetzes

Am Mittwoch fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Batteriegesetztes statt. Mit den geplanten Änderungen soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft für alle herstellereigenen Batterie-Rücknahmesysteme faire Wettbewerbsbedingungen herrschen und eine flächendeckende Sammlung gewährleistet ist. Zudem diskutierten wir in diesem Zusammenhang auch einen Antrag der Linken, der ein Pfandsystem für elektrische und elektronische Geräte fordert.

Mit der Änderung des Batteriegesetzes will die Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen entgegengetreten. Dabei sollen die „bewährten“ Erfassungsstrukturen des Batteriegesetzes beibehalten und die geänderten Randbedingungen im Hinblick auf die Rücknahme und Entsorgung der Geräte-Altbatterien aufgegriffen werden. Dem Batteriegesetz soll künftig ein reines Wettbewerbssystem zwischen herstellereigenen Rücknahmesystemen zugrunde liegen.

Es sollen faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme sichergestellt und einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie an die Rücknahme durch die Systeme festgelegt werden. Um einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung sicherzustellen und um Synergien zu nutzen, soll eine Behörde gebündelt die Hersteller registrieren und die Rücknahmesysteme genehmigen. Weitere Änderungen betreffen die Übernahme von neuen europarechtlichen Vorgaben.

Als Mitglied des Umweltausschusses und zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kreislauf- und Abfallwirtschaft habe ich die geladenen Sachverständigen im Namen der Unionsfraktion angehört und befragt.

Dabei erklärte Christian Eckert vom „Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie“ (ZVEI), dass der Gesetzentwurf der Entwicklung Rechnung trägt, dass ein solidarisches Rücknahmesystem nicht mehr existiert. Dieser Zustand soll allerdings nicht unveränderlich festgeschrieben werden. Nicht oder nur partiell sind Vorschläge zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen allen verpflichtenden Rücknahmesystemen aufgenommen worden. Ein solcher Lastenausgleich sei unerlässlich. Peter Kurth vom „Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft“ (BDE) beanstandete, dass der Entwurf der Gesetzesänderung nicht der Veränderung des Marktes durch die deutliche Zunahme von Lithiumbatterien und -akkus begegnet. Benjamin Peter vom „Handelsverband Deutschland“ (HDE) erteilte einem möglichen Pfandsystem für Batterien eine klare Absage. Der Aufbau wäre seiner Ansicht nach sehr aufwendig und kostenintensiv. Unklar sei, wer diese Kosten tragen würde. Der Vergleich mit dem Pfandsystem auf Getränkeverpackungen sei nicht haltbar. Bei Batterien könne die Lebens- und Gebrauchsdauer mehr als zehn Jahre umfassen. Die entsprechende Kapitalbildung für einbehaltene Pfandbeträge wäre nach seiner Darstellung erheblich und könne das gesamte System erschweren. Gezielte Verbraucherinformation sei effizienter.

Die Einschätzungen der Sachverständigen haben meinen Eindruck bestätigt, dass die Änderung des Gesetzes nötig ist, um auf die neuen Gegebenheiten im Markt zu reagieren. Wer sich selbst ein Bild von der Anhörung und der Meinung der Sachverständigen machen will, kann die Anhörung in der Mediathek des Deutschen Bundestages unter folgendem Link noch einmal ansehen -

https://www.bundestag.de/?fbclid=IwAR0sxLaThhDA1hbeI-08DdMpnCqnZLUG3Z1SMWR5YSiZIvOdzlKOTZylIMc#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjAva3czNy1wYS11bXdlbHQtYmF0dGVyaWVnZXNldHotNzA2MzQ0P2ZiY2xpZD1Jd0FSMHN4TGFUaGhEQTFoYmVJLTA4RGRNcG5DcW5aTFVHM1oxU01XUjVZU2laSXZPZHpsS09UWnlsSU1j&mod=mod531790