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Osterruhe zurückgenommen

Foto: CDU / Tobias Koch

Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz zu Beginn der Woche am Montag auf eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April verständigt. Die Anfang März beschlossene „Notbremse” ab einer Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner soll dabei konsequent umgesetzt werden.

Auch wenn ich den Beschlüssen in weiten Teilen folgen konnte, habe ich die zeitweise Schließung des Lebensmitteleinzelhandels über Ostern stark kritisiert und das auch in den Fraktionsgremien im Bundestag zum Ausdruck gebracht. Dementsprechend war ich erleichtert, als Bundeskanzlerin Angela Merkel im Verlauf der Woche mitgeteilt hat, dass der geplante „Oster-Lockdown“ zurückgenommen wird. Ein Fehler – auch wenn er seine guten Gründe gehabt habe – müsse benannt und korrigiert werden, sagte Merkel in der Regierungsbefragung. Die Sonntagsruhe auf den Gründonnerstag und eingeschränkt auch auf den Karsamstag auszudehnen, sei ein Fehler gewesen, für den sie die volle Verantwortung trage. Für ihr Eingeständnis erhielt sie anhaltenden Applaus und auch ich zolle unserer Bundeskanzlerin Respekt für das Eingestehen des Fehlers und die Korrektur.


Die weiteren im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz beschlossenen Maßnahmen gelten aber weiterhin. Dazu gehört unter anderem, dass über die Oster-Feiertage verschärfte Maßnahmen gelten. So sollen Treffen im größerem Freundes- und Familienkreis vermieden werden, da hier die meisten Infektionen stattfinden. Auch sollten Reisen im Inland sowie Reisen ins Ausland nicht erfolgen, um die Verbreitung des Virus nicht zu fördern.

Die Konferenz machte aber gleichzeitig deutlich, dass die Impfungen mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Impfstoffen von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen. Wenn wir bis Sommer alle ein Impfangebot erhalten, sind damit auch nachhaltige Erleichterungen in Reichweite.

Die Details des Beschlusses der Bund-Länder-Konferenz finden Sie hier –

1.

Die geltenden Beschlüsse vom 3. März 2021 werden bis zum 18. April 2021 verlängert.

2.

Die Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln wieder in Kraft, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben.

3.

Neue Maßnahmen: Für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 können folgende weitergehende Schritte gelten:

- Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören

- Tagesaktuelle Schnelltests als weitergehende Verpflichtung in Bereichen, in denen das Einhalten von Abstandsregeln und konsequentes Maskentragung erschwert sind

- Ausgangsbeschränkungen

- verschärfte Kontaktbeschränkungen

4.

#Bürgertests: Die eingesetzte Taskforce für Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April mit ausreichend Schnell- und Selbsttests versorgt sind. Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas werden von den Ländern weiter ausgebaut.

5.

#WirtschaftTestet: Durch eine Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten soll sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmer Test-Angebote erhalten. Die Tests sollen den Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.

6.

Reisen: Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten. Test- und Quarantäneverpflichtung für aus dem Ausland Einreisende bestehen weiterhin.